Teil eines Werkes 
Theil 2 (1740) Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

__ <$§ # g> ___

!ich erkannt, auch mit sondern leiblichcn Eyd Pavzu cingcnvm-nie» sey, daß er sich in seinem Drucken dieser des heiligenReichs und Unser Ordnung und befehlig gemäß verhalten wol-Je; so soll auch einem jeden alle lästerliche schmähcliche--cher, Schrifften, oder Gedicht in Druck zu geben, oder zuDrucken , durchaus bey hoher Straf, auch Verlust derer-cher und Druckcreycn verboten seyn, und soll auch keiner ct->was zu drucken Macht haben das; nicht zuvorn von Unsernverordneten Hof-Rathen, auch denen Rettore« und Profes-form beyder Unserer Universität zu Wittcnberg und Leipzig er-sehen, und also mnbzudrucken erlaubt sey, und soll alsdannauch der Buchdrucker, des Dichters oder Autors gleich-falls, seinen Nahmen und Zunahmen, die Stadt und Iaheöarzu setzen.

Da aber deren Dinge eines, oder mehr unterlaßen,nicht alleine die gedruckten Bücher, und Schrifften alsbald vonder Obrigkeit cvnfiscirct, sondern auch der Drucker, und beymm die zu kauffen, oder svnstcn auszubreiten begriffen, amGut oder sonsten nach gestalt und vermüge gemeiner Rechtiirnwchläjilich, gestraft werden.

Gebieten und befehlen hierauf ernstlich , daß diesem Un-sern Geboth und Verboth bey Vcrmcydung der darinnen ver«leibten und andern ernstlichen Pöncn und Strafen endlich nachgegangen und gelebt werbe, daran beschicht Unsere zuverlaßi-ge gantzliche Meynungc, zu Urkund mit Unsern, hier zu EndÄufgedruckten Secrct besiegelt, urd geben zu Dreß den dM26.May, Anno 1571.

(L.S.)

XII.

Zhro Churfürst!. Durchl.zu Sachsen Christiandes andern confirmirte Buchdruckererdnungdenen Leipzig - und Wittenbergern ertheilti6o6.den 1. April.

Won GOttes Gnaden, Wir Christian derHZ andere, H^Hog zu Sachsen, des H. Rom.

b z Reichs