Teil eines Werkes 
Theil 2 (1740) Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

<HZ N ZH>

Damit auch muchwiiüqcs Zechen bey der Arbeit und svnstzur Unzeit in Drückerey nachbleibe, so sollen die Gesellen ihreZntrvitns und Nahmen auch andere Vortheile zusammen spa-rcn , dieselbe» kurtz vor der Messe oder uf andere bequeme Zeit,«uch nicht ohne des Herrn Vorwisscn und Bewilligung , ver-jrincken / weil gemeiniglich hierdurch den folgenden Tag dieArbeit versäumet nrnd.

Weil sich offt zutragt, daß mau aus Noth einen Gesellenvon einer Presse, oder Kasten , und ans einem Werck nehme?,und in das andere stellen muß, so soll sich dessen keiner zu weigeretcfugt seyn, noch auch einen besonder» Vortheil oder GenießHaran zu haben sich anmaßen-

, Nachdem aiich nxinchmal durch allzuviel unnützes GeschwätzLn Druckereyen unter der Arbeit / da einer den andern vcxirct/zu Vcrdrust redet, lügen heißt, fluchet und GOTT lasiert, o»Her andere zur Banck hauet , nicht alleine in Setzen und Drn-«Fen große Verhinderung geschicht, daß mau uf die Arbeit nichtacht giebt, darinne gc sau in et wird, und nicht mit gebührlichei:Fleiß das Seine verrichten sän, sondern auch offtmals hierdurchheimlicher Groll, Fcindschafft und Schlägerey angerichtetwird: als soll dasselbe hiermit, und bey einer nahmhafftcnStraft r die auf Erkanmniß der Herren und Gesellen, oderauch nach Gelegenheit der Vcrordcntrn zum Iiscv soll gestelltwedcn , verbothen seyn..

Da sich aiich einer gegen öcn andern mit Scheltworten^.Ddcr Schlagen in des Herrn Hauß oder Druckerei) vcrgreifft,soll der Anfänger mit 2 fl. und der andere, so er Ursache darzu<;cbcn 1 fl zur Straft verfallen seyn ; Da es aber außerhalbSer Druckcrey geschahe, soll so!6)cs beym Fisco, oder Lade/üach Ertaniituis! gcstrafet werden; Doch hiermit der (vbrig---feit nichts an ihrem Rechte benommen

Damit es auch im Straffen desto gleicher und billiger zu-gehe , und keinen um Gunst ober Ungunst willen zuviel gescheheso soll ohne Bey seyn und Einwilligung des Herrn in jeder Dru--rkerey hinfort keinem einige Straft auferleget werden.

Dieweil?» mich bißanhero die Gesellen einen Gebrauch ge*habt, daß sie oftmals heimliche Convcnticula und Zusammen-künfftc vor sich alleine angestellet, und gehalten , daraus her--nach' allerley Argwohn Ungelegcnheit und Beschwerung zwi-MW-tzen'en und Gesellen entstanden / so sollen hinfürv dieselbm

WNtz