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gcintz und cwr abgeschafft und vermiede« werden; Da aber ci-ner oder der andere hierzu Anlaß und Ursach geben würde, der,oder die, sollen jeder i fl. in Fiscuni/ oder Lade, zur Strafeverfallen seyn.
Weil auch die Erfahrung Wer bezeiget, wie schwerlichin Versammlung der gantzcn Gescllschafft, auch offt eine geringeSache zu vertragen gewesen, indem cm jeder das Wort führenund Richter seyn wollen, und also, wohl unvcrrichtcr Sachenvoneinander gehen, oder doch viel Wort und Zeit vergeblichverlieren müßen; Als soll es hinfort also gehalten werden: Wannetwas bey der qantzcn Gesellschafft zu vertragen / soll dcu De«putirten zum Fiseo dasselbe zu poiuericeü und zu dcliberircnheimgegebc», auch was sie daraus schließen und sür Recht er-kennen, demselben nachgelcbct werden- Wäre aber die Sacheso wichtig, daß man mehr Personen darzu vor nöthig achtete»soll alsdcnn d.ncusclbcn noch ans jeder Druckern ein Gesell, nni>die Herren sämmtlich zuqcordiict werden ; Diese sollen die Sa«chc aufs beste, ohne jemandes Ansehen, Gunst o&Cr Abgunsterwcqen, darauf erkennen, darbe» es auch bleiben soll. Undsollen i« Verrichtung solcher Streitsachen dieDeputim Herrenund ihre Asscssores einen Ort alleine inne haben, und nicht mehr«ls Klagerund Beklagter vorgelassen werden.
Und nachdem Buchdruckerey ciue ehrliche, löbliche, nütz-liche und nothwendige Kunst ist , so soll es auch billig allcnkhal-den ehrlich und ordentlich dabey zugehen, und darauf keiner ge-dulict werden, der nicht gut Zeugniß seiner ehrlichen Geburtiind ehristlichcn Verhaltens, glaubwürdige Kundschafft halte:Wollen auch hiermit angeordnet haben, daß hinfüro keiner sichmit verdächtigen Weibespcrsoncn, die ihren Ehren nicht froisi,von andern in der Unchc Kinder gezeugt, oder sonst eines bösenNahmens und Gerüchts seyn, in Ehe-Verlöbniß einlaßcn nndsolche freyen solle: Da aber solches geschehen , sollen dieselbeunter dieser ehrlichen Gescllschafft nicht gefördert, noch gcdulretwerden.
Es soll auch kein Junge diese Kunst zu lernen angenommenwerden, er habe dann seinen Geburtsbricf bey dem Herrn nie-derqelcgt, oder mau habe seiner ehrlichen Geburt sonst gute»Grund und Wisseuschafft.
So auch ein Geselle Schulden mack)te bey seinem Herrnoder andern, (dafür sich aber ein jeder billig sjiitcf soll) so soll
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