Teil eines Werkes 
Theil 2 (1740) Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey
Entstehung
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tuen fern, auch im corrigiren und revidircn ihm zu vertrauensey, denn hierinnen bißhcr großer Mangel gespühret worden,daß es auch das Ansehen fast haben wollen, man werde künfftigwenig solche Setzer haben, die solches verrichten können, dar-an denn die Anführer oft nicht wenig Schuld habendaß, wen»sie das Geld empfangen , sich ferner wenig darum annehmen,was ein Junge lernet, welches sie dann schwer zu verantwortenhaben.

Nachdem sich auch unter denen Gesellen vfftmals etliche «n-terstehen, die Jungen zu verhetzen, und von dieser Kunst abzu-reden, indem sie Drnckercy aufs äußerste vernichten, auch wohlmitDrauworten » Ungestüm und Schlägen llrsach geben,. daßdie Jungen, zuwider ihrer Versprechung und Zusagunq, aus-treten und entlauffen, damit solche Gesellen vermeyncn, destolanger gefördert zu werden, und ihre Herren desto mehr zu tro-tzen, welches aber ein unchristlich Vornehmen und wider dasjchendc Gebot eint schwere Sünde ist, dafür sick) billig chrlie-bende Gesellen hüten sollen. So soll auch dieses hinfiuv bc» ei-ticr nahmhafftcn Straft verbothen seyn , welches bey den, Fi-jco, oder Lade, soll geklagt und gebüßet werden.

Es sollen auch dieGesellen nicht vor setz! ich und wider desHerrn Willen, die Jungen zur Unzeit von der Arbeit verschicken;auch nicht, daß sie an der Arbeit aus Nachlaßigkcit versäumen,die Jungen hernach Und am Sonntage wieder allein nachho-len, und wieder einbringen laßen. Derowegm soll die Sonn-tags - Arbeit, da man die Predigten darüber versäumet,ohne besondere Nothwendigkeit gantz eingestellet, und vermie-den werden.

Auch soll einem , so bald er ausgekernet, seine Besoldung,gleich einem Gesellen, «verdcn, und uf die erste Zusammenkunfftsoll er sich bey dem Fiseo, oder Laden ^angeben, neben seinemHerrn, da er gelernet, und angeloben, sein Postulat zu ver-schencken, da ihm denn sein Herr wöchentlich über 3. Groschennicht heraus geben soll, biß er das Geld zum Postulat verdienet.Da er sich aber muthwillig und ungebührlich erzeigte, daß ihnsein Herr so lange nicht dulten könte, auch kein ander des Ortsderentwegen ihn fördern wollte, so soll ihn«, so lange er umBesoldung gearbeitet, auf jedeWoche 4. Groschen abgezogen,und in Fiscum, oder Lade, geleget werden, und ihm hernachvergönnt seyn, an andern Orten sein Postulat zu verschcncken.

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