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Auf gleiche und rühmens würdige Art hat eine l&bl. Nurn-belgische Societät 1715. den 2östcn Octobr. in einem Schreibennach Jena folgenden §. gcsctzct:
Im übrigen wäre wvhl ;u wünschen, daß von ieder star-tfe» Gcsellschafft auf die iitö sie in der Nahe herum sitzen-de Buchdrucker > wegen des vielen Iungcn-lcrncns, auchder so offt wunderlich gchaltciicu Postulaten, ein besseresund scharffcrcs Aufsehen gehalten würde. Unsers Ortsvigiliren wir auf unsere benachbarte Buchdrucker, wegendes vielen Jungcn^lerncns, sehr scharff, und Icidcns nicht,daß einer mehr Jungen, als Gesellen halte; fördert man-eher gar keinen Gesellen, so lassen wir ihn auch keinenJungen zn. Wenn dieses aller Orten fleißig ol'scrvirtwürde, so müste auch manche Winckcl-Druckerey unter-«cgen bleiben ic
Ferner fähret Hexr Werther fort:
Woftrne ein einzelner redlich gelernter Buchdrucker ein Po-siulatvorzunehmeu, darbcy sich aber eine Ehre zumachen, soihm auch wohl ;ugönncn, willens ist, tn Mangeluug einigerbeuvthigter Personen aber, unterschiedliche von der Na he gcle-gcnen redlichen Gesellschafft anf deßcn Ansuchen, und die ihmdazu die Erlaubniß ertheilet, auserkohrcn, und ihm übcrschi-cket, dadurch denn das Postulat acht und gerecht Kunstlöbl-Ge-wohnheit nach, seinen gültigen Bestand.üWkymme«, welchesdenn selm'gen Orts wohnenden Buchdrucker in nichts verschlagen,noch ihm dMtwa darbcy zn gewinnen denckcnd'cn Vortheil ent«ziehen könnet" anderer Gestalt ist er ein Postulat auszurichtentiicht befugt gewesen.
Ans diesen alle« fließen einige Regeln, so bey der Kunstzu beobachten sind.
1) Wer die Buchdruckerkunst nicht ordentlich
gelernet, und redlich postuliret hat, d?r kan
auch nicht rechtmäßig eine Druckerey führen,
und weder Gesellen fördern/Noch Jungen auf-
dingen und loßsprechen.
2) Kei-