Teil eines Werkes 
Theil 2 (1740) Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey
Entstehung
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Gedanken hierüber eröffnen. Wir sprechen hierzu auch 32C.Meine mit dieser Bedingung: daß die Gesetze der HohenHäupter dabey nicht überschritten werden dürffen/ welche ha-den wollen, daß keiner einen Buchdruckerherrn vorstellenkan, der seine Kunst nicht ordentlich, wie fichs acbührct, ge-lernet und seinen Hcrrnstandt erlanget hat. Außerdem ist undbleibet er ein Hudler in Ewigkeit, weil er den OrdnungenHoher Häupter zu wider lebt.

Paul Pater fahrt fort seine Antwort mit folgendenGrund zu unterstützen: Hieraus entspringt noch ein andererNutzen, daß dadurch arme Wayscn, die eine Gefchicklichkcitdazu haben, bey Zeiten zu dieser Kunst angewiesen, und zumVortheil des Wayscnhauses im Setzen und Drucken könne»gebraucht werden.

Anmerckung.

Hier ist wieber vorauszusetzen: wenn der Herr der Dru»Drey seine Kunst rechtmäßig gelernet; So ist der Satz rich-tig. Widrigenfalls ist er falsch. Denn ist der Herr ein Hud,lcr/ so hat zwar das Waysenhauß einen Nutzen davon, in-dem der arme Wayse umsonst arbeiten muß, der arme Way-se aber hat den Schaden, weil er außer dem Ort, allwo erals ein Hudler gebohren worden, nicht fortkommen kan. Dochdieser Nutzen kan vor einen solchen jungen Menschen nochentstehen, wenn es anders ein Nutzen vor ihm heißen kan.daß , wenn er sich hernach entschließt die Lehrjahre bey einenrechtschaffenen Herrn von neuen auszustehen, ersieh sogleichi» seine Kunst zuschicken weiß, da ihn denn senn Herr so gutals einen Gesellen brauchen kan. Sonst hilft ihm seine chma«lige Anführung nichts. ».

Nunmehro kommt unser Herr Pater auf

die Lotterien.Er halt davor, daß man selbige den Waysenhauscrn mitRecht zugestehen könne, damit ihre Preßen nicht seyern dürf-fen. Und hierdurch wächst den Wayscnhäusern ein ungcmei-«er Nutzen zu, indem von einem solchen Buch fünf tausend,«nd mehr Exemplaria»aufemmal durch die Lovft abgehen, weil

nicht