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Immanuel Kants Logik : ein Handbuch zu Vorlesungen / [Hrsg.: Gottlob Benjamin Jäsche]
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Dritter Abschnitt. Bpn den Schlüssen. 201

1) daß in keiner derselben eins allgemein bejahendeConkluswn giebt, sondern daß die Conklusiyn im-mer entweder negativ oder partikular ist;. ,

2) daß in einer jeden ein uninittelbarer Schluß(^sinsecz.imm^äiütü) eingemischt ist, der zwar nichtcuibdrücklich bezeichnet wird, aberdochstillschweigendmit «»verstanden werden muß; daß also auchum deswillen

z) alle diese drey letztem mocli des Schließend nichtxeine, sondern unreine Schlüsse (r^tioc. Kvliricjg, im-purs) genannt werden müssen, da jeder reine Schlußnicht mehr alö drey Hauptsätze .r^rmmi) haben kann.

' ' . ^ " §> 75. '

2. Hypothetische Vernnnftschlüsse,

Ein hypothetischer Schluß ist ein solcher, der zumKl^or einen hypothetischen Saß hat. Er besiehtalso aus zwey Sahen, 1) einem Vordersatze (znrececiens) und 2) einem Na ch sa H e (consöcjuens), undes wird hier entweder nach dem moclo ponent? odeydem lnocjo tollents gefolgert.

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Anmerk. l. Die hypothetischen Vernunftsckilüsse ha«Heu also keinen medium rorminvm, sondern es wirdbey denselben die Cvnst^nenj eines Satzes aus demandern nur angezeigt, Es wird ncmlich im ZVtüM-derselben die Conftqucnz zweyer Satze ans einanderausgedrückt, von denen der erste eine Prämisse, derzweyte eine Conklußon ist. Hcr ölwm- ist eine Ver»N 5 wandi