Dritter Abschnitt. Bpn den Schlüssen. 201
1) daß in keiner derselben cö eins allgemein bejahendeConkluswn giebt, sondern daß die Conklusiyn im-mer entweder negativ oder partikular ist;. ,
2) daß in einer jeden ein uninittelbarer Schluß(^sinsecz.imm^äiütü) eingemischt ist, der zwar nichtcuibdrücklich bezeichnet wird, aberdochstillschweigendmit «»verstanden werden muß; — daß also auchum deswillen
z) alle diese drey letztem mocli des Schließend nichtxeine, sondern unreine Schlüsse (r^tioc. Kvliricjg, im-purs) genannt werden müssen, da jeder reine Schlußnicht mehr alö drey Hauptsätze .r^rmmi) haben kann.
' ' . ^ " §> 75. '
2. Hypothetische Vernnnftschlüsse,
Ein hypothetischer Schluß ist ein solcher, der zumKl^or einen hypothetischen Saß hat. — Er besiehtalso aus zwey Sahen, 1) einem Vordersatze (znrececiens) und 2) einem Na ch sa H e (consöcjuens), undes wird hier entweder nach dem moclo ponent? odeydem lnocjo tollents gefolgert.
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Anmerk. l. Die hypothetischen Vernunftsckilüsse ha«Heu also keinen medium rorminvm, sondern es wirdbey denselben die Cvnst^nenj eines Satzes aus demandern nur angezeigt,— Es wird ncmlich im ZVtüM-derselben die Conftqucnz zweyer Satze ans einanderausgedrückt, von denen der erste eine Prämisse, derzweyte eine Conklußon ist. Hcr ölwm- ist eine Ver»N 5 wandi