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Zur Geschichte und Litteratur : aus den Schäzen der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel / von Gotthold Ephraim Lessing
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Zötmcn. Allein ich habe deren zur Zeit noch nicht die al-lergeringste, weder in den gleichzeitigen Wechselschristenbeyder Partheyen, noch bey den nachherigen Geschicht-schreibern besagter Unruhen, finden können. Wie dennauch Rreysig, welcher in seiner Historismen Biblio-ichet von Obersachsen ein eignes Kapitel den Schriftengewidmet hat, welche die Grumbachschen Händel betref-fen darunter keiner Nachtigall gedenkt»

Dieses alles, meyne ich, beweiset so ziemlich, welcheine Seltenheit «nsere Bibliothek an den Abschriften der-selben besitzet. Eine Seltenheit, die allein schon werthist, daß ich es wage, aus einer Nachtigall einen Phönixzu machen, der aus seiner Asche jünger und schöner wiederhervorsteiget.

Hoffentlich bin ich der Meynung nicht allein, daß es<mf alle Weise erlaubt ist, ein von Obrigkeitö wegen, auchaus den triftigsten Gründen, verbranntes Buch wiederherzustellen. Denn ein solches Verbrennen hat die Ab-sicht nicht, das Buch gänzlich zu vernichten: es soll dieseAbsicht nicht haben; es kann sie nicht haben. Es sollund kaun allein ein öffentlicher Beweis der obrigkeitlichenMißbilligung, eine Art von Straft gegen den Uhrhcberseyn. Was Einmal gedruckt ist, gehört der ganzen Weltauf ewige Zeiten. Niemand hat das Recht, es zu ver-tilgen. Wenn er es thut, beleidiget er die Welt unend-lich mehr, als sie der Verfasser des vertilgten Buches,von welcher Art es auch immer sey, kann beleidiget ha-ben. Er stürzet sie vorschlich in Ungewißheit und Zwei-fel;

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