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Zur Geschichte und Litteratur : aus den Schäzen der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel / von Gotthold Ephraim Lessing
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eigenen Heimat vorgefallen war, und von dessen GrundoderUngrund er sich auf dem Platze selbst sofort unterrich-ten konnte. Wenn wir genau zusehen , so findet sich auchsogar in obgedachten ^üis eine Stelle, die dem Nruscr-schen Vorgeben in diesem Stücke sehr günstig ist. Indem Bedenken der Heidelbergischen Theologen nehmlich,und zwar in dem Absätze, welcher den Marrhiao Dehebesonders angeht, ) wird nehmlich aus einem anderneigenhändigen Briefe des Prüfers angeführt, daß ihnGylvanus und Vehe, auf dem Wege nach ihrem Ge-fangnisse, durch einen Studenten, Namens tNadcr / war-nen lassen. tTZcuser war also damals noch nicht in Ver-haft; und was ist glaublicher, als daß er sich die War-nung werde zu Nutze gemacht haben?

Doch, wie gesagt, es kömmt so wenig auf diesenPunkt an, daß man Neusers Erzählung davon für diewahrhaftere zu halten, keinen Anstand nehmen wird.So wenig! gleichwohl aber auch, nicht so gar wenig!Denn kaun man in Abrede seyn, daß die freywilligc Wie-derkunft, zu der sich Neuscr entschloß, ob er schon seineMitgcnossen gefangen wußte, zum mindesten von keinen:so bösen Gewissen zeuget, als er bey seinem angebliche»Verbrechen hätte haben müssen? Und dann, der Arg-wohn , welchen ein offenbar erlogener Umstand ans jedenandern Umstand der nehmlichen Geschichte nicht anders alswerfen kann! Wer den einen nicht wußte, kann auch denandern nicht gewußt haben. Wer den einen nach seinenAbsichten zu drehen und zu verfälschen für gut fand, kannsich das nehmliche auch mir jedem andern erlaubt haben.

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(') Bepm Struve S. 227.