gen, deren er hier gegen den Kayser gedenkt, und die, vonwelcher er oben in seinem Briefe S. iz8 redet, sind ein-
' ander so völlig gleich, daß sie schlechterdings beide für dienehmliche zu achten. Sonach aber läßt sich hier bey nurzweyerley denken. Entweder Neuser hat den Brief anden Türkischen Kayser nach seiner freywilligen Zurück-kunft, in der Gefangenschaft zu Ambcrg geschrieben: undalsdann ist es schon aus diesem Grunde nicht wahr, daßcr des nehmlichen Briefes wegen gleich Anfangs mit denUcbrigen eingezogen werden sollen; schon aus diesemGrunde nicht wahr, daß der Churfürst den nehmlichenBrief durch den Römischen Kayser aus den Händen desSicbenbürgischcn Gesandten bekommen können. OderNeuser hat ihn vor seiner Reise nach Speyer geschrieben,er mag ihn nun dem Gesandten anvertrauet haben, odernicht: und alsdann ist die Copie, wie sie annoch bey denHÄis befindlich, verfälscht; interpolirt wenigstens in die-ser Stelle, die sich so offenbar auf eine spätere Zeit bezie-het. Jenes kann ich darum nicht für das wahrscheinli-chere halten, weil Neusers Angabe, den Brief vor vierJahren geschrieben zu haben, darwider ist; weil er aus-drücklich sagt, daß man das Concept desselben in seinerSchreibstube unter seinen Äüchcrn gefundn, habe,
' da man es in dem Gefängnisse müßte gefunden haben,wcnn cr es in dem Gefängnisse geschrieben hätte. Folglichmuß man natürlicher Weift auf das andere fallen; unddas ist es, was ich sagen wollen. Freylich enthält sonstder Brief eben nichts , was Neuser nicht gar wohl wirk-lich könnte geschrieben haben. Allein in untergeschobenesSchriften laßt sich auch immer die Denl'ungsart eines an-dern