cxiltimo. Ni'mirum rnsior , forts et meüor conliliz-riorum p-,rs noluit eum cz^itzli luppücio gffeäium,czuare is)lcmet eIcÄ«r lentenrizm ferre cos6tu8 elr, vtLux»7i, ex ^^in^-io verccpimug. /^t li 8vluznu8 crimi-r>!5 lacsze miiei^tis conuiüu8 fuisser, cvnlüizrii mor-»iz s- ntenliijm sine omni c!rcuiri»ne in eum rulissent.Oeincie ->cleo nun ell prodamm, Svlu-ino cum l urcisjiter^rum cummercium fui^le, vt i<j ne 6icere cjui<!emsucie-mr Reform,ti. Die Sache hat ihre Richtigkeit.Nur darum ist C^prian, oder vielmehr Alring, dem erfolgt, nicht genau genug, daß er nicht bestimmter angicbt,zwischen wem die Uneinigkeit über die Bestrafung dcSSyivaiuis eigentlich obgewaltet. Sie war nicht sowohlunter den Rathen des Churfürsten, ob sie schon auch im?ter diesen war, als virlmehr unter den Theologen undRathen Die Theologen verlangten Blut, durchausBlut: die politischen Rache hingegen stimmten größten-theils auf eine gelindere Bestrafung. Das würde einerVerleumdung der Theologen sehr ähnlich sehen, wenn e6nicht der Courfürst, in seinem Schreiben an den Chur-fürst Augustns von Sachsen, selbst sagte» „Demnach„denn ich, schreibt er, mich sowohl bey meinen l neo»„loßis und polnischen Rathen Raths befragt, was vor„Straff gegen einen solchen Gotteslästerer vorzunehmen,„und aber der eine Theil, nemlich die Ideolog!, ihr Be-denken dahin gestellt, daß nicht allein solche GvNcSlä-„sterungcn mit dem Ernst cspit^iter zu straffen, sondern„daß er sich auch politischer Weise so weit vergessen, daß„er wohl eine ernste Leibesstrafe verwirkt habe. Meine
„politische
(") Beym Srruve, S.