-^Vvlitische Näthe aber ihr Bedenken mehrentheilö dahin„gestellt, daß die kayserlichen Rechte dergleichen-Straff„mildern, et czuoc! Lectelm non clauäat Zremiuin reäe»„unribus scc. „ — Zum Unglück ist auch daS Beden-ken der Theologen noch selbst vorhanden; und ist ebendasselbe, welches, wie schon bemerkt, die sogenannten H.-fast einzig und allein ar.smacht. Welch ein Beden-ken! Wem müssen die Haare nicht zu Berge stehen, beydiesem Bedenken! Nein, so lange als Ketzergerichte inder Welt sind, ist nie aus einem eine sophistischere grau-samere Schrift ergangen! Denn, was kann sophistischerseyn, als daß sie durchgängig , nur aus den, Grunde derGotteslästerung entscheiden? Als ob die Beklagten dieGotteslästerung eingestanden! Als ob die Beklagten ih-nen die Gotteslästerung nicht vielmehr zurückgeschoben!Als ob die Beklagten, wenn sie Macht gehabt hätten,nicht völlig aus eben dem Grunde, ihnen selbst den Kopfhätten absprechen können! Und was kann grausamer seyn,«ls sich durch keine Neue, durch keine versprochene Besse-rung wollen erweichen lassen? Waren es Menschen, wel-che schreiben konnten: (/') „Denn daß sie (die abscheuli-chen Bekcnner nur des einigen, nicht dreyeinigen Gottes)„mit ihrer Bekenntniß Besserung verhcissen, wäre ihnen,„wohl zn wünschen, daß ihnen Gott eine ernstliche Bekeh-rung verleihen wolle; aber wie dieses bey Gott allein„stehet, daß er sich erbarmet, deß er sich erbarmen will,„also gebühret es dem Menschen, daß er seine Gerichte,„die er ihnen mit ausdrücklichen Worten vorgeschriebenz.und befohlen hat, standhaftig nequire?,, Also: nur erst
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