Autograph 
[1]: MS 312 - Grundriss zu Vorlesungen über Oekonomische Politik.
(Spezielle Volkswirtschaftslehre)
Entstehung
Seite
68
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§ 16. Bei Krankheit erhalten die Arbeiter Arzt, Medikamente und Krankenpflege kostenlos,dagegen Lohn nicht gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeiter auch bei RegentagenArbeit anzuweisen.

b) Die Verpflichtungsscheine für Feldarbeiter, welche der Zentral-Arbeitsnachweis der Land-wirtschaftskammer für die Provinz Posen ausstellt, stimmen mit voi-stehendem in allem wesentlichenüberein. Insbesondere enthalten sie auch wörtlich die äusserst auffallende Bestimmung des ersten Ab-satzes des obigen § 11; der dritte Absatz dieses § ist sogar noch deutlicher formuliert:Für alle ausdem Arbeitsverhältnis etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten verzichten beide Parteien (Arbeitgeberund Arbeitnehmer) auf eine gerichtliche Entscheidung und unterwerfen sich dem Schiedsspruch desVorstands der Landwirtschaftskammer für Posen. Ueber die Löhne hat der Arbeitsnachweis derLandwirtschaftskammer für die Provinz Posen einen für die Arbeiter verschiedener Nationalität ver-schiedenen Tarif veröffentlicht, folgenden Wortlauts:

Lohn- und Bezugsbedingungen für Saisonarbeiter.

I. Russische Leute.

1. Tagelohn: a) Ausser der Erntezeit:

Für Männer ........... bis 1,50 M.

Für starke Burschen ......... bis 1,20 M.

Für Frauen, Mädchen und jüngere Burschen .... bis 1,10 M.

b) Während der Getreideernte (6 Wochen):

Für Männer ........... bis 2,00 M.

Für Frauen, Mädchen und Burschen ...... bis 1,50 M.

2. Akkordlohn:

Für Mähen, Binden und Aufstellen von Wintergetreide bis 3,00 M. pro Morgen.

Für Mähen, Binden und Aufstellen von Sommergetreide bis 2,50 M. pro Morgen.

Für Mähen von Gras und Klee .... bis 1,20 M. pro Morgen.

Für das Behacken von Getreide .... bis 2,50 M. pro Morgen.

Für das Behacken von Kartoffeln .... bis 2,00 M. pro Morgen.

Für dreimal. Hacken, Verziehen u. Verhauen v. Rüben bis 12,00 M. pro Morgen.

Für Ausroden und in Haufen bringen bezw. Einmieten

und Bedecken mit 6 Zoll Erde von Rüben . bis 12,00 M. pro Morgen.Für Ausroden von Kartoffeln 10 Pf. pro Zentner.

Die Beschaffung dieser Leute erfolgt auch zu anderen Lohnbedingungen, wenn solche inRücksicht auf ortsübliche Löhnung erwünscht erscheinen.

3. Deputat: Pro Person und Woche 25 Pfund Kartoffeln, 1 Pfund Mehl oder Reis, 1 Liter Magermilch täglich.

4. Vermittelungsgebühr: Pro Person frei Posen 4,00 M., frei Grenze 2,00 M.

II. Galizische Leute:

1. Monatslohn:

Für Männer.19,00 M.

Für starke Burschen, welche mit Pferden und Ochsen umgehen können 17,00

Für Frauen, starke Mädchen und jüngere Burschen . . . 15,50

2. Tagelohn:

Für Männer ....... bis 1,10 M. Im Allgemeinen

Für Burschen und Weiber 0,90 M. Männer . . 0,85 M.

Männer, die nicht mähen können, erhalten Frauen, Burschen 0,70 M.

Burschenlohn.

3. Akkordlohn: bleibt besonderer Vereinbarung Vorbehalten.

4. Deputat: Pro Person und Woche, Mann 10 Pfund Brot, Frau und Bursche 8 Pfund Brot, 25 Pfund

Kartoffeln, 1 Pfund Mehl, 3 1 / 2 Liter saure, 3 V 2 Liter süsse Milch, 2 Pfund Reis, Graupenoder dergl., 1 Pfund Fett, : / 2 Pfund Fleisch an den Sonntagen, 1 Häring an den Freitagen,V 2 Pfund Salz.

5. Vermittelungsgebühr: Frei Jarotschin 12,50 M. pro Person, frei Posen 13,50 M. pro Person.

6. Garantieleistung: Für kontraktbrüchige Leute wird kostenfrei Ersatz frei Grenze (Oswigcim) gestellt,

so dass nur die Fahrkosten Grenzstation Jarotschin bezw. Posen zu tragen sind.

III. Slovakische und deutsche Oberungarn.

1. Taglohn: a) Ausser der Erntezeit:

Für Männer.0,85 M.

Für Frauen, Mädchen und Burschen ....... 0,68 M.

b) Im Klee- und Wiesenschnitt:

Für Männer.1,02 M.

Für Frauen, Mädchen und Burschen ....... 0,85 M.

c) In der Getreideernte (6 Wochen):

Für Männer.1,36 M.

Für Frauen, Mädchen und Burschen . . . . . . . 1,02 M.

2. Akkordlohn: Die Akkordlöhne bleiben besonderer Vereinbarung überlassen.

3. Deputat: Pro Paar und 6 Wochen: 140 Pfund Roggen, 130 Pfund Gerste, 40 Pfund verschiedener

Hülsenfrüchte, 1 Zentner Kartoffeln, 3,40 M. für Schmalz, Salz und Essig, 4,20 M. der Mann.2,10 M. die Frau und der Bursche für alkoholische Getränke, l /2 Pfund Fleisch pro Personjeden Sonntag.

4. Vermittelungsgebühr: Frei Posen 13,50 M. für die Person.

5. Garantieleistung: Für kontraktbrüchige Leute wird kostenfrei Ersatz frei Bahnstation des Gutes gestellt,