Ausgabe 
11 (16.2.1851) 7
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202. Unterwerfung.

Ich weiß zwar, daß ein jedes Geschöpf, es mag wollen oder nicht, demSchöpfer unterworfen sey. Aber von einem verständigen Geschöpfe wird freiwilligeUnterwerfung erwartet, daß es freiwillig dem Herrn opfere. Aber diese Unterwerfungmuß eine dreifache seyn, daß wir das, was gewiß ist, daß es Gott wolle, wirebenfalls ganz und gar wollen, nnd daß wir das, wovon eS gewiß ist, daßeS Gott nicht wolle, auf gleiche Weise verabscheuen. WaS aber ungewiß ist, obEr eS wolle oder nicht, sollen auch wir nicht ganz wollen, aber auch nichtganz nicht wollen. Hier in dieser Mitte liegt die Gefahr für OrdenSpcrsonen,indem wir nnS unglücklicher Weise schmeicheln und uns selbst verführen. Daherkommt es, daß wir uns vorstellen, den Willen des Herrn zu suchen, da wirdoch sowohl den unsern thun als auch eine Entschuldigung über die Unwissenheithaben wollen.

203. Unwissenheit.

Die böse Mutter Unwissenheit hat zwei böse Töchter, nämlich die Falschheitnnd die Zweifelhastigkeit. Jene ist elender, diese bcdauernSwerther, jene verderblicher,diese noch besser. Wenn der Geist redet, weichen beide. Vom Unwissenden wird mannichts wissen, er mag nun entweder von sich oder von Gott nichts wissen. Beidesist strafbare Unwissenheit, beides hinreichend zum Verderben.

Schweiz .

Der Observateur de Genöve entwirft folgende traurige Schilderung überdie Lage der Katholiken in diesem Lande:Die Freiheit der katholischen Kanzel istin den Kantonen Freiburg , Graubündten, Waadt nnd St. Gallen vernichtet odergehemmt. Die Freiheit der geistlichen Wirksamkeit ist durch die ungeheuersten Ein-griffe des Staats in die Rechte der Kirche in den Kantonen Freibnrg, Waadt, Lnzern,St. Gallen , Graubündten ganz aufgehoben oder doch geschmälert. Die Civil- odergemischte Ehe, welche durch Bundesgesetz geheiligt ist, bringt in die Ordnung derchristlichen Familien ein Element, welches den Glauben der Eheleute und die christ-liche Erziehung der Kinder zerstört. Die amikatholische Presse überschreitet alleSchranken des Rechtes, ver Oeffentlichkeit und der Erörterung und verbreitet täglichgehässige Verleumdungen gegen die katholischen Priester und die Lehren der katholi-schen Kirche . Die Heiligkeit des Eideö wird entweihet und erniedrigt durch Vor-schriften, welche die Freiheit tödten und der Religion zuwider sind. Die Erziehungder Jugend ist ganz in den Händen des Staats; die Familie, die Gemeinde, dieReligion sind ihrer Rechte beraubt und der Unterricht wird unter Einflößung vonLehrern, welche eben so antichristlich als antisocial sind, von Lehrern geleitet, welcheMänner der Regierung und Männer der geheimen Gesellschaften sind. Die Güterder Kirche sind ihren rechtmäßigen Besitzern durch Einführung eines StaatöcommuniS-muS entrissen, der nur darauf wartet, sich auch auf das Eigenthum der Einzelnenstürzen zn können. DaS Petitionsrecht der Katholiken wird nicht anerkannt, manspottet darüber nnd macht Jagd darauf. Das Hospiz des heil. Bernard ist beraubt.Und im Kanton Freiburg ist der Bischof verbannt, das Seminar geschlossen, diePfarrer abgesetzt oder in die Verbannung geschickt, die Kirchengüter sind verkauft,die Feste abgeschafft, die Kanzel geknebelt, die OrdenSgcistlichen verjagt, ihre Güterverschleudert. . . ."

Verantwortlicher Redacteur: L. Schönchen.

Verlags-Jnhaber: F. C. Krem er-