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Umsicht. Die meisten Satzungen verlangen ausdrücklich freie Geburt und unbeschol-tenen Ruf, Tüchtigkeit an Leid und Seele. Der zünftig gewordene Lehrling, der inEngland sieben, in Deutschland fünf Jahre zu dienen hatte, mußte nach den eng-lischen Satzungen wandern; in Deutschland war solches nicht absolute Vorschrift,ergab sich aber meistens von selbst. Die Gesellen arbeiteten, und zwar nie andersals im Tagelohn, unter der unmittelbaren Leitung des Parlirers, wohl so genannt,weil er für den Meister das Wort führte. Je nach dem Grade ihrer Ausbildungwurden sie zur Anfertigung von „Steinwerk, Maaßwerk, Laubwerk oder Bildniß,"wie die querfurter Ordnung von 1574 (A. 37 und 38) sich ausdrückt, verwendet.Allen wurde stetö eingeschärft, darüber zu wachen, „daß die Zunft nicht in ÜbelnRuf komme und die Kunst nickt beschimpft werde." Die beiden genannten Gradewaren in gewisse, mehr Aeußerlichkeiten betreffende s. g. Hüttengeheimnisse eingeweiht,wie z. B. die Erkennungszeichen, den HandwerkSgruß, das s. g. Wort, und führtenSteinmetzzeichen, die ihnen von der Hütte gegeben wurden, nicht willkürlich verändertwerden durften und häufig in der Familie vererbten. Im Vollbesitze des Wissenswie der Berechtigung war der Meister. Er kannte den „rechten Steinmetzengrundz"er wußte das Acht- und Sechsort und die übrigen Constructions-Schlüssel zu deutenund anzuwenden; ihm allein war die Lade zugänglich, worin die Docnmente derZunft aufbewahrt lagen. Die Traditionen der Hütte, in welchen vorzugsweise dieKunstkenntniß beruhte, waren, wenigstens dem Rechte nach, Gemeingut der Meister,in denen die theoretische Bildung sich mit der praktischen aufs innigsteverbunden fand — vielleicht das Hauptgeheimniß der Hütten und ihres GlanzeSlDie Vorsteher der Haupthütten, „die obersten Richter deS Steinwerks" genannt, rag-ten im Wesentlichen nur durch ihre Jurisdiction hervor, welche sich immer mehr cen-tralisirte, und zwar in dem Maaße, wie das Leben in den äußern Organen abstarbund die Gemeinsamkeit der Interessen und Bestrebungen schwand. Die letzte gesetzge-bende Versammlung der Steinmetzen in Deutschland hatte im Jahre 1563 Statt.
Bei einer frühern Veranlassung habe ich umständlicher von der baulichen Tek-tonik deS Mittelalters gehandelt. 5) Ich bemerke daher in dieser Beziehung hier nurbeiläufig, daß, was seither über dieses, der näheren Aufklärung allerdings noch sehrbedürftige Thema die Forschungen, namentlich in England und Frankreich , ergebenhaben, nur geeignet ist, den Kern meiner damaligen Aufstellung zu erhärten: daßnämlich eine, auf festen Grundsätzen beruhende, streng-geometrischeEntwicklungSmethode bei der Anordnung deS Ganzen eines Bau-werkes wie seiner Theile maßgebend war.
DaS Hereinbringen der Antike in die christlichen Bildungen lockerte erst undsprengte endlich ihr Gefüge, Kaiser Maximilian I-, ver letzte Ritter, ließ sich nochin der „edlen deutschen Steinmetzenkunst" unterrichten, sogar, nach einer Sage, indie Zunft aufnehmen. — Albrecht Dürer dagegen preist schon im Jahre 1525 inseiner „Underweisung der Messnng mit dem Zirkel und Richtscheit" den „alt RömerVilruvius" an, der „so künstlich und meyfterlich in seinen Büchern von der Besten-digkeit, Nutzbarkeit und Zierden der Gebäu" geschrieben, indem er — wie es beiDürer wörtlich heißt — „der Deutschen Gemüt bedenkt, denn gewohnlich Alle, dieetwas neues bawen wollten, auch gerne ein ncwe fatzon darzu haben, die vor nyegesehen war." — Daö große Künstler-Genie, welches damals das Alte und daSNeue zugleich in sich beschloß, ahnte nicht, wohin diese Neuerungssucht die edle deut-sche Kunst noch führen sollte. Nachdem sie erst das Althergebrachte bei Seite gescho-ben, brach sie der französischen Mode die Bahn, die endlich ihrerseits am Ueber-maaße deS Ungeschmackeö zu Grunde ging und eine Leere zurückließ, welche der After-Classicismus vergebens auszufüllen trachtete.
Doch wir kehren, um zu schließen, wieder zu unserm Gegenstande zurück. Dieletzten Strahlen der deutschen Baukunst gingen von der wiener Hütte aus, welche
-) S, Zugabc zur „D, Volksh,", 18S0,