Ausgabe 
11 (29.6.1851) 26
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und ächtchristlichen Religionströstungen dieser frommen Schwester zur momentanenBeruhigung des Kranken in seinem furchtbaren Leiden beigetragen. Wie sehr diesefrommen Schwestern von ihrem hohen Berufe durchdrungen sind, und mit welch' edler,seelenbegeistertcr Resignation sie auch ihre schwersten, gefährlichsten Pflichten freudigund wohlgemuth erfüllen, davon mußte ich mich überzeugen, als ich dieser muthigenKrankenpflegerin vorstellte, daß bei der nun weit vorgeschrittenen Krankheit die Kran-kenpflege des Unglücklichen nicht ohne Gefahr für sie selbst seyn möchte, und daß siemeiner Ansicht nach wohlthue, wenn sie dieselbe einem starken Manne überlasse undsie nur überwache; und sie nun mit selbstbewußtter Seelenruhe und demuthsvollerErgebung mir erwiderte:Meine Pflicht ist eS, die Kranken zu pflegen; und ichwürde eS nicht verantworten können, dadurch einen andern Menschen einer möglichenGefahr näher zu bringen, daß ich mich derselben entzöge. Soll mir ein Unglückwiderfahren, so mnß ich es mit demüthiger Ergebung in den Willen des Herrnertragen." Und in diesem gottergebenen Sinne handelnd, hat diese vortreffliche Frauden gefährlichen Wartedienst bis zum letzten Athemzuge deö Kranken ganz alleinbesorgt. Ich habe durch diese Veranlassung Gelegenheit gesunden, die übrigen Kran-kensäle und sämmtliche HauSeinrichtungen dieses Hospitales kennen zu lernen. Inden Krankensälen begegnete ich neben der allerstrengsten Ordnung und einer bewun-dernSwerthen Reinlichkeit auch auf den Gesichtern aller Kranken dem Ausdrucke derZufriedenheit und des Wohlbehagens in ihrer Lage. In dem ganzen Hospitale wal-let der Geist der Ordnung und des innern Friedens. Glücklich die Armen dieerkrankend doppelt arm sind wenn ihnen eine solche ausgezeichnete, tadellose Kran-kenpflege zu Theil wird!"

Literarisches.

Mainz . Wir glauben die Leser dieser Blätter auf eine kleine literarischeErscheinung, die in diesen Tagen dahier vollendet wurde, aufmerksam machen zumüssen. Als nämlich daS Cardinalbiret dem Herrn Erzbischof von Köln im vorigenJahre überreicht wurde, erhob sich die Streitfrage, ob nicht schon früher ein Erzbi-schof von Köln Cardinal gewesen sey, namentlich ob nicht Hermann II. , welchervom Jahre 1035 1056 die erzbischöfliche Würde in Köln bekleidete, neben demrömischen Erzkanzleramte, daS ihm von Leo IX. übertragen wurde, auch die Cardinals-würde erlangt habe. Der Streit wurde anfangs in kirchlichen und politischen Blät-tern geführt, bis Binterim mit bekannter Gereiztheit eine ganze Broschüre schrieb,worin er eben nach seiner Weise mit apodiktischer Gewißheit nicht ohne wegwerfendeAeußerungen über die Gegner dem erwähnten Hermann die Cardinalswürde vindicirte.Dagegen hat nun Professor Hennes ein Schriftchen unter dem Titel:Hermann II.Erzbischof von Köln" (gr. 8. S. XVI. und 54.) dahier erscheinen lassen. DieStreitfrage ist mit mit richtigem Takt in die Vorrede verlegt, und wird hier kurz undbündig dahin entschieden, daß die einzige Urkunde, auf welche Binterim sich stützt,unwiderleglich unächt sey, wie auch ein ausführlich mitgetheiltes Schreiben des berühm-ten Dr. Böhmer in Frankfurt , welcher bekanntlich in Bezug auf Erklärung vonUrkunden die erste Autorität Deutschlands ist, mit schlagenden Gründen beweiset, sodaß fernerhin kein Zweifel mehr seyn wird, daß der jetzige Erzbischof der erste vonKöln ist, welcher zur Cardinalswürde erhoben wurde. Das Werkchcn selbst nunlegt das Leben und Wirken Hermanns auf eine schöne und anschauliche Weise dar,bald gedrängt und in bündiger Kürze, bald ausführlich und nach Art von Episoden,wie es die einzelnen Thatsachen verlangen oder die uns überlieferten Nachrichtenerlauben: überhaupt gibt es ein anmuthiges und lebendiges Bild der frommen Denk-weise jener Zeit. Auch die Mainzer Geschichte wird nicht selten darin berührt,namentlich die Synode daselbst im Jahre 1049 S. 4143. ausführlich beschrieben.(Rhein . Bl.)

Verantwortlicher Redacteur : L. Schönchen.

Verlags-Jnhaber: F. C. Krem er