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versucht hat, daß die revolutionäre Bewegung von 1848 in Frankreich Überhauptkeinen gegenreligiösen Charakter gehabt habe. Die Grundsätze der Revolution sindheute dieselben, die sie im Jahre 1789 und die sie im Jahre 1793 waren. Aberdie Machthaber, welche durch die Ueberraschung des 24. Februar die Gewalt an sichrissen, mußten zu ihrem Schrecken wahrnehmen, daß selbst die irregeleiteten Arbeiter-Massen, die sie in Bewegung setzten, von religiösen Gefühlen durchdrungen waren,unv sie wagten es deßhalb nicht, diesen Gefühlen entgegenzutreten. Die Freiheit derReligionsübung und die Freiheit des Unterrichts, welche die demokratische Verfassungvon 1848 aussprach, hatte gewiß nicht zum Zwecke, den Einfluß deS katholischenKlerus zu erweitern; aber durch diese Bestimmungen wurden die Schranken nieder-gerissen, welche die frühere revolutionäre Gesetzgebung dem Einflüsse des Klerusgesetzt hatte, und mehr bedürfte derselbe nicht, um durch die Kraft seiner natürlichenAusdehnung von dem ganzen weiten Gebiete Besitz zu ergreifen, von dem er bisherdurch die Gesetze des Staates ausgeschlossen war. Zu dieser Stunde ist in demgrößten Theile von Frankreich der ganze niedere und mittlere Unterricht in den Hän-den des katholischen Klerus, den allerdings auch die gegenwärtige Regierung begün»stigt, weil sie in ihm neben der Treue des durch die Bande der Disciplin zusammen-gehaltenen, und von bewährten Anführern befehligten Heeres die festeste Stütze derOrdnung sieht.
Nicht weniger bedeutsame Eroberungen, wie in Frankreich , hat der Katholicis-mus bei uns in Deutschland gemacht; und man darf es sich nicht verbergen, auchbei uns ist es viel weniger die Gunst der katholischen Regierungen, als die durchdie revolutionären Verfassungen verkündete Freiheit, welche ihm das Feld eröffnetund eingeräumt hat. Die Schranken sind gefallen, welche die weltliche Macht auchin den katholischen Staaten zu ihrem Schutze gegen die römische Hierarchie aufgerich-tet hatte. Mehr ist selbst in Oesterreich nicht geschehen, und Alles, was wir vondem beherrschenden Einflüsse vernehmen, zu dem hier die katholische Geistlichkeit gelangtsey, läßt sich darauf zurückführen, daß jene Bestimmung der Verfassung vom 4. März1849, welche „„jeder gesetzlich anerkannten Kirche und Neligionsgesellschast"" dasRecht zugesteht, „„ihre Angelegenheilen selbstständig"" zu ordnen unv zu verwalten,ausnahmsweise in Bezug auf die katholische Kirche zur Ausführung (?) gebracht ist.Wenn wir nun sehen, wie die römische Hierarchie durch die der katholischen Kirche eingeräumte Selbstständigkeit sich zu einer imponirenden Macht erhebt, der gegenüberder in sich gespaltene, durch den Unglauben bedrängte Protestantismus beinahe voll-kommen rathlos und hilflos erscheint, so finden wir eS zwar leicht begreiflich, daßans unserer, der protestantischen Seite, die ernstesten Besorgnisse entstehen; wir könneneS aber unmöglich billigen, wenn man die Herausforderungen und Angriffe, zu denendas doch nur auf irriger Schätzung der Kräfte beruhende Gefühl der überlegenenMacht von der andern (katholischen) Seite nur zu häusige Veranlassung gibt,durch gleiche Herausforderungen und Angriffe erwidern zu dürfen glaubt. Wir habennicht den Katholicismus zu bekämpfen, mit dem wir in den wesentlichsten Frageneinig sind, wenn auch in andern, doch immer weniger wesentlichen, eine noch soweite Kluft uuS trennt. Wir sollen vielmehr durch das erhebende Beispiel, das derKatholicismus uns.gibt, uns zur Nacheifcrung anfeuern lassen. Wir sollen vor allenDingen da, wo es uns an der festen kirchlichen Ordnung fehlt, aus welcher derKatholicismus seine siegreiche Macht schöpft, mit Ernst daran gehen, auch in unsernReihen die Ordnung herzustellen. Sobald wir dieß gethan haben, werden auch wirim Stande seyn, unsern wahren Feind', den Unglauben, der sich in unsere Mitteeingeschlichen hat, mit Erfolg zu bekämpfen; und dann können wir auch den Angrif-fen, welche die römische Hierarchie gegen uns richten mag, getrost und unbesorgtentgegen sehen."