Ausgabe 
12 (21.3.1852) 12
Seite
92
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Satz herausreißt: Gib dem Kaiser was des Kaisers ist, als wenn darin dasganze Gesetz und die Propheten beständen; es ist eben so schamlos, wenn Andereanvcre Worte aus dem Evangelium herausreißen und den Heiland zu einem VolkS-aufwiegler machen wollen. Gott ist daS Ziel von Allem, was der Heiland gethanhat, die Ehre GotteS der Gedanke, der sich durch alle seine Worte durchzieht, undwenn wir seine Worte von diesem Grunde trennen, so verfälschen wir den Inhalt.Aller Gehorsam auch gegen Kaiser und Könige ist Götzendienst, wenn er nicht seinenGrund hat im Gehorsam gegen Gott, und Götzendienst und Blendwerk, Sittenlosig-keit und RechtSlosigkeit ist eben so jede Freiheit, die nicht gebaut ist auf den Gehorsamgegen Gott .

Jene vier Grundsätze, die wir so deutlich in dem Leben Christi ausgesprochenfinden, finden wir eben so in der Kirche Christi von Jahrhundert zu Jahrhundertwieder, und sie werden das Verhältniß der geistlichen Gewalt bis ans Ende derWelt bestimmen.

Auch die Apostel leiteten ihre geistliche Gewalt nur von Christus ab, derzu ihnen gesprochen hatte:Wie du mich in die Welt gesandt hast, so sende ich auchsie" (Joh . 17, 13.); und wiederum:Wie mich der Vater gesandt hat, so sende icheuch" (Joh . 20, 21). In dieser ihnen unmittelbar von Christus übertragenenVollmacht übten sie die drei Gewalten der Lehre, der Spendung der Sacramente,der Lenkung drr Kirche und besetzten nach ihrem Urtheil die kirchlichen Stel-l en. Auch sie unterwarfen sich selbst der weltlichen Gewalt der Römer und betetenfür sie. So lehrte der heilige Paulus:Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichenGewalt, denn eS gibt keine Gewalt außer von Gott, und die, welche besteht, istvon Gott angeordnet. Wer demnach der obrigkeitlichen Gewalt sich widersetzt, derwidersetzt sich den Anordnungen GotteS und die sich widersetzen, ziehen sich selbstVerdammniß zu" (Röm. 13, 1 u. ff,). Deßhalb ermahnt er im Briefe an TimotheuS :Darum ermähne ich vor allen Dingen, daß Bitten, Gebete, Fürbitten, Danksagun-gen verrichtet werden für alle Menschen, für Könige und für alle Obrigkeiten, aufdaß wir ein friedliches und ruhiges Leben führen mögen in aller Gottseligkeit undEhrbarkeit" (I. Tim. 2, 1. 2.). Eben so ermahnt der Apostelsürst PetrnS:SeydUnterthan jeder menschlichen Creatur um Gotteswillen, sey eS dem Könige, welcherder Höchste ist, oder den Statthaltern als solchen, welche von ihm angeordnet sind"(1. Petr. 2, 13.). Als aber die weltliche Gewalt in ihr geistliches Amt eingriff,da antworteten Petrus PetruS und Johannes:Ob es recht ist vor Gott , euch mehrzu gehorchen, als Gott, daS urtheilt selbst; denn nicht vermögen wir eS, nicht zureden, was wir gesehen und gehört haben" (Apostelg. 4, 19. 29.), und wiederumein anderSmal:Man muß Gott mehr gehorchen wie den Menschen" (Apostelg. 5, 29.).

Ganz in demselben Geiste handelte die Kirche Christi in den ersten drei Jahr-hunderten. Sie ging auS in die ganze Welt ohne irgend einen andern Voll-machtSbrief, als den von Gott und Christus empfangenen. Sie bildete christlicheGemeinden, setzte über sie Bischöfe und Priester. Sie unterwarf sich der welt-lichen Gewalt in allen irdischen Dingen; wo diese aber ihrem göttlichen Berufentgegentrat, da gehorchte sie Gott mehr als den Menschen. Daraus entstand ebenjener erhabene Kampf der Pflichttreue und deS Leidens gegen die weltliche Gewalt,in welchem jene unzähligen Schaaren heiliger Märtyrer ihr Blut vergossen haben.

Nachdem die Welt christlich geworden, erhielt die Kirche außer ihrem gött-lichen Rechte zur Verbreitung und Erhaltung des Reiches GotteS auf Erden auchnoch ein geschichtliches, bürgerliches Recht, indem ihr die christlichen Fürstenund Völker große Rechte in ihren Reichen einräumten. Dieses geschichtliche undbürgerliche Recht entwickelte sich dann im Laufe der Jahrhunderte, und da die Kirchealle Reiche an Dauer übertraf, so wurde sie endlich auch kraft menschlichenRechtes die allberechtigste unter allen Institutionen auf Erden. Vor allen jetztbestehenden Staaten bestand schon die Kirche Christi mit dem feierlich annerkanntenvollen Rechte, ihrer Verfassung gemäß zu bestehen und zu wirken.

Dadurch aber, daß die Staaten der Kirche Christi auch bürgerliche Rechte