Ausgabe 
12 (21.3.1852) 12
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einräumten, konnte natürlich ihr ursprüngliches göttliches Recht nicht vermindertoder verändert werden. Zwar geschah von Anfang an, daß die weltlicheGewalt sich manchfach auch in die innern Angelegenheiten der Kirche einzumischenstrebte und so ihre Schutzpflicht zu einem Regierungsrechte in der Kirche zu machensuchte. ES entstanden auch ganz nothwendig zwischen der weltlichen Gewalt im Staateund der geistlichen in der Kirche unendlich viele Wechselbeziehungen. WaS in Zeitenwohlwollender Einigung gegenseitig zugestanden war, wurde dann oft in Zeiten derReibung Gegenstand des Kampfes, des Druckes; und wie alle Menschen mehr undweniger unter dem Einflüsse der Zeit leben, so geschah eS, daß auch die einzelnenTräger der geistlichen und weltlichen Gewalt öfters über das Maaß ihres Rechteshinausgingen. Auch der Umstand, daß die Kirche an vielen Orten die Landeshoheitbesaß, konnte dazu beitragen, daS richtige Verhältniß beider Gewalten Einzelnenunklar zu machen. Dagegen konnte durch alle diese Wechselbeziehungen die Gewalt,die Christus seinen Aposteln gegeben hatte, die Gewalt und Pflicht der Lehre deSEvangeliums, der Spendung der heiligen Sacramente, der Leitung der Kirche, derUebertragung der geistlichen Aemter nie und nimmer auf die weltliche Gewaltübergehen, weil eben Christus sie ihr nicht übertragen hatte. Eben so behielt dieKirche die Pflicht, der weltlichen Gewalt zu gehorchen, so lange sie nicht in daSgeistliche Gebiet übergriff, wo immer aber dieß geschah, den Gehorsam zu verweigern.An diesem Grundverhältniß kann nichts geändert werden, weil eS Gott so geordnet hat.

Seit der großen Kirchenspaltung im scchszehnten Jahrhundert erhielten in Deutsch-land noch zwei andere Konfessionen gleiche Rechte, die Reformisten und Lutheraner.Die Reichsgesetze gewährten allen drei Confessionen daS Recht neben einander zubestehen, und zwar, wie eS sich von selbst versteht, jede nach ihrer eigenthümlichenLehre und Verfassung. Dadurch gestaltete sich aber das Verhältniß dieser Confessionenzur welllichen Gewalt ganz und gar verschieden. Die Lutheraner und Reformirtenverwarfen das besondere Priesterthum. Damit hatten sie einen bestimmten Trägerder geistlichen Gewalt verloren und diese ging auf den Landeöherrn über. So ist eSim Wesentlichen bis heute geblieben. Die Landesherren vereinigen die höchste geist-liche und weltliche Gewalt, bilden die Geistlichen, besetzen die geistlichen Stellen u. s. ro.Anders in der katholischen Kirche . Nach ihrer Glaubenslehre besteht in der Kircheein von Gott angeordneter Träger der geistlichen Gewalt, ein von Christus unmit-telbar in den Aposteln eingesetztes und von da an durch ihre Nachfolger, die Bi-schöfe, fortgesetztes Priesterthum, daS allein zur Ausübung der von Christus derKirche übergebenen Gewalt berufen und durch das Sacrament der Priesterweihe zurAusübung dieser Vollmacht befähigt wird.

Ihr sehet hiernach, Geliebte, daß die Verschiedenheit der Stellung zum Staateund zur weltlichen Gewalt bei den protestantischen Confessionen und der katholischenKirche ebeu in dem Gegensatze ihrer Lehre und ihres Glaubens beruht. ESkommt hier dem Staate gegenüber nicht darauf an, welche, ob die katholischeoder die protestantische Kirchenverfassung mit der Anordnung Christi und derVerfassung der Kirche in den ersten christlichen Jahrhunderten übereinstimmt, sondernlediglich auf die Thatsache , daß die katholische wie die protestantische Kirchenver-fassung sich mit Nothwendigkeit aus den Grundlehren beider Confessionen ergibt,und daß diese Confessionen sowohl nach dem natürlichen Rechte als nach allenStaatSgesetzen Deutschlands mit ihren eigenthümlichen Kirchenverfassungen involler Integrität zu bestehen das Recht haben. ES wäre ein Unrecht, wennKatholiken forderten, daß die Protestanten ihr Verhältniß zum Staate nach unsermGrunddogma über daS Priesterthum einrichteten; eS wäre aber eben so großesUnrecht, wenn die Protestanten forderten, daß wir unsere Lehre vom Priesterthumeaufgeben und der weltlichen Gewalt oder dem Landesherrn die geistliche Gewalt über-tragen sollten.

Wie eS aber immer in Zeiten großer Neugestaltungen zu geschehen pflegt, sowurden diese Wahrheiten nicht immer klar erkannt und befolgt. Große Kämpfe ent-stehen nicht plötzlich in der Weltgeschichte und sind nicht bloß von dem Einen oder