Dreizehnter Jahrgang.
Sonntags-Beiblatt
zur
Augsburger Pojheitung.
«. März ^ R« 1853.
Dieses Blatt erscheint regelmäßig alle Sonntage. Der halbjährige Al>ouuement«prel«»v kr., wofür e« durch alle köuigl. bayer. Postämter und alle Buchhaudlungeu bezogen werde» kaun.
Die Erzherzogin Maria von Steiermark,
Mutter Kaiser Ferdinand des Zweiten.
RededeöHofrathSundReichshistoriographenvr. v. Hurte r-Am mann,gehalten in der Plenarversammlung des Wiener Central-SeverinuS-vereineS am 30. Januar 1852.
IV.
(Schluß.)
Wenden wir uns von der Mutter zu der Fürstin, der wir bisher entweder nicht,oder nur im Borbeigehen unsere Aufmerksamkeit geschenkt haben!
Eben so wie Maria ihren Kindern gegenüber in allen Beziehungen bis hinabauf die Bekümmerniß, ob die Ausstattung einer Tochter auch standesgemäß ausfallenwerde, als die treueste Mutter sich erwies, eben so wußte sie, wo die ObliegenheiteS erheischte, als Fürstin in vollem Sinne des Wortes aufzutreten. Bemühen sichdie antimonarchischen Sophisten und Schulweisen unserer Tage, den Fürsten ihreRechte, zugleich mit diesen ihre höchsten Pflichten abzutheoretisiren, abzuconstitutiönelnund abzulärmen, so beflissen sich zu jener Zeit die begüterten und hochgestelltenUntersassen beide in ähnlicher Weise abzuschwächen und einzugränzen, nur daß dieseauf ihr Panier die Inschrift hefteten: „Gewissensfreiheit," wie jene auf daS ihrige:»Volksrechte" geschrieben haben. Von Erzherzog Carls Regierungsantritt in Steier«mark bis zum Sturz der königlichen Statthalter aus den Fenstern des PragerschlosseSsind vier Jahre über ein halbes Jahrhundert verflossen; was am Schluß dieses Zeit-raumes geschah, lag an dessen Anfang schon im Keime verhüllt.
Ich habe bei dem Beginn meiner Vorträge dessen Erwähnung gethan, wieErzherzog Carl durch einen Tumult, welcher zu Grätz ähnlicher Wurzel entsprang,wie die Gräuelthat auf dem Pragerschloß, nach seiner Residenz zurückgerufen wurde,zu Mariazell erkrankte, wenige Tage nach seiner Ankunft in SteiermarkS Hauptstadtstarb. Erzherzog Ernst sollte während Ferdinands Minderjährigkeit die Regentschaftführen, bis zur Ankunft deS Erstem jedoch die Erzherzogin. Dessen hatten die unkatho-lischen Landöleute gar kein Gefallen, denn sie kannten ihre Festigkeit, wo eS katho-lische Fragen galt. Zwei und dreißig derselben fanden sich kurz nach dem Hinscheidihres Landesherrn zu Grätz ein und stellten sich, ohne einen ihrer katholischen StandeS-genossen auch nur einzuladen, als steirischen Landtag auf. ES herrschte damals zuGrätz Brodtheuerung, was die Verordneten zu einer Klage bei der Regierung gegenVerkäufer und Bäcker veranlaßte; allein die letzte Schuld deS Mangels wurde, derangenommenen Praris gemäß, ohne weiterS auf die Jesuiten geworfen.