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indem Wir strafe», „der Geist gerettet werde am Tage unseres Herrn Jesu Christi .
1 Cor. V, 5. 'd'k'M '-st>i'l!^ii<i^si 'Willis,? zMwl ?ni« <>6
Der Priester Franz Blümmer auS Mainz, zuletzt Beneficiat zu BenSheim undLehrer am dortigen Gymnasium, hat durch eigenhändiges Schreiben an unser Ordi-nariat 6. ei. Franksurt den 19. Mai 1853, die Anzeige gemacht, daß er an diesemTage zum Protestanliömus übergetreten sey.
Derselbe bat sonach den Glauben, ohne den eS nicht möglich ist, Gott zu ge-fallen (Hebr . XI, 6), verleugnet;
er hat die heiligen Sacrumente der Kirche verachtet und aufgegeben;
er hat den kanonischen Gehorsam, den er bei der heiligen Priesterweihe feierlichgelobt, aufgekündigt;
er hat die Obliegenheiten und Verpflichtungen deö PriesterthumS, zu denen ersich verbunden, verletzt und gebrochen;
er hat sich der Häresie uud Apostasie schuldig gemacht, und ist somit in die vonden heiligen Satzungen festgesetzten Strafen der Suspension und Ercommunication ver-fallen. (<^k>n. 23 eiiuti 2. <ju. 7. et es». 2. «aus. 3. ezu. 4. — «üsv. 23 et 25 <lesentent. exvomm. — esp. 5 <i« apostst.)
AuS diesen Ursachen, und nach reiflicher Erwägung alles dessen, unter Anrufungdes Beistandes des allmächtigen Gottes, ercommuniciren und degradiren Wir KraftUnseres bischöflichen HirtenamteS, nach den heiligen Kanones, den Priester FranzBlümmer, seitherigen Beneficiaten und Gymnasiallehrer ,u Beusheim als einen un-würdigen, ungehorsamen und abgefallenen Priester — im Namen Gottes des Vatersund deS SohneS und des heiligen Geistes; schließen ihn auö von der Gemeinschaftder Mündigen-unserer heiligen Kirche, erklären ihn auf immer verlustig jeder geistlichenWürde, für unfähig zu irgend einem geistlichen Amte, zn jeder Ausübung der ihmdurch die heiligen Weihen ertheilten OrdineS, zu jeder Aeußerung irgend eines d.rRechte, Würden unv Befugnisse deS geistlichen und priesterlichen Standes und Namens,
Mainz, am Tage des heiligen Apostels BarnabaS , 11. Juni 1853.
f Wilhelm Emmanuel.
P i e m o n t.
Die Kathedrale von Mondovi war Sonntag den 4. Juni Zeuge einer schönenFeierlichkeit, nämlich der Taufe dreier Negerinnen, die durch den unermüdlichen PriesterOlivien zu Kairo gekauft wäre». Eine dieser Negerinnen, Anna genannt in ihrerHeimach, trug noch sichtbare Spuren der schweren Kette, womit sie belastet gewesen,und hatte sich kaum wieder von den Mißhandlungen erholt, die sie von den verschie-denen Sclavenhändlern erdulden mußte. Eine andere erinnerte sich, daß sie von ihremVater sey verkauft worden, und die dritte wußte aus ihrer Heimath nur uoch, daßsie ihrer Mutter war gestohlen worden. Alle zitterten noch, wenn sie an die verschie-denen Herren dachten, denen sie nach und nach verkaust worden waren, und an dieschreckliche Behandlung, die sie auszustehen hatten. Darum sind sie auch mit tiefsterDankbarkeit gegen ihre Wohlthäter und Wohlthäterinnen erfüllt.
Der Bischof von Mondovi vollzog, unter Assistenz seines Capitels, die heiligeHandlung selbst. _
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In Nr. L4 bittet man zu lesen: Seite 139, Zeile 23 von oben: Feindin statt Freundin;Seite i9t), Zeile 2 von unten: wenn seitdem weniger freventliche Eingriffe gegen die gute Sitte, Eigen-thum und Menschenleben verübt und die öffentlichen Aemter mit mehr Fleiß und Redlichkeit verwaltetwürden; wenn seitdem die menschliche Gerechtigkeit ihr Schwert in die Scheide gesteckt hätte und esam Fuße der Altäre ,c. -c.
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Verantwortlicher Redacteur : v. Schönchen. Verlags - Zuhabe,: F. C. Kremer.