Ausgabe 
13 (17.7.1853) 29
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Nein! wahrlich nein! das ist nicht hierarchische Anmaßung und Auflehnung,wenn die katholische Kirche in der Person ihrer bestellten Oberhirten sich nicht schwei-gend mit der ärmlichen Tantieme abfinden läßt, die ihr als Entgegnung ans oftwiederholte, wohlbegründcte Begehren in die flehenden Hände geworfen wird. Diefaule Politik der Kits aceumplis soll und darf auf kirchlichem Gebiete nicht Platzgreifen. DaS Recht der Kirche schafft Thaten, wie eben jenen Protest unseres ober-rheinischen Episkopates; nicht aber schaffen zufällige, willkürlich zusammengewürfelteThatsache», selbst nicht die der sogenannten StaatSraison Kirchcurechte. Vermeintlichabgekriegte Principien raffen sich wie heischende Geister aus dem Grabe auf. DieNiederlage der Kirche und ihres unverjährbaren Rechtes sind Vorboten ihrer Erhebnng.Je mehr sich in jener Erklärung die Tendenz ausspricht, die trennenden Linien undterritorialen Marksteine des StaatsthumS zerbröckelnd in daS katholische Kirchenweseneinzutragen, die partiellen Gebiete der katholischen Kirche ans ihrer Zusammengehö-rigkeit anSznrenkm, vielleicht auf der Operationsbasis deö bekanntencliviclv r-l. im-pvra" die gestellten Nechtsfordernngen um so leichter niederzuwerfen, ihre wesentlichin'S Große gehende Architektonik zn desavvuiren und als staatliches ^nnens zu be-handeln ; desto gebieterischer sind wir auf moralische Einheit und einhenlicheS Auftretenunter unS selber angewiesen und aufgefordert, die List einer der Oeffemlichkeit ange-logenen Strahlenbrechung dadurch zu widerlegen, daß wir uuö, wie in einem FocuSder Einmüthigkeit gesammelt, ihr entgegengehalten. ,m<Zvnijul<dkL

Hochwiirdigster Herr Bischof! wir sind so wenig als Ew. Gnaden gemeint,Trübungen des konfessionellen Friedens oder Beeinträchtigungen der wohlbegründetenStäatSrechte zu provociren. Nein! Wir sind für Wahrung dcr heiligsten Staais-intcrcsscn eingestanden und wissen dafür mit aller Opferwilligkeit auch ferner einzustehen.Wir verlangen nur, was Völker- und staatsrechtliche Zusagen uns gewährleisten,nämlich, daß sich unsere Kirche aus ihrem ureigensten Genius heraus unverknmmertausleben uud so heilen nnd beglücken könne, und katholisches Kirchenrecht nicht überEinen Kamm mit protestantischem geschoren werde. Gewähre man uns unser Rechtund weise man alle etwaigen Ausschreitungen energisch zurück! Sind wir ja doch auchdurch heiligste Autorität angewiesen,Gott zu geben, was Gottes, und dem Kaiser,was deö Kaisers ist." Aber ein durch lange Jahre unheilvoll fortgesponueueS Provi-sorium, daS wie ein Kraft und Gedeihen entziehender Schwamm über unsere Kirchen-verhältnisse hingewuchert ist und sich bereits als anerkannter Ncchtszustand aufspreizt,darf nicht unwidersprochen bleiben. Ein gedeihliches Definitivum soll au dessen Stelletreten. Die Geschichte hat von jeher Knotenpuncte geschlungen und sie auch gelöst,zersprengt. Aber die Berufenen dürfen nicht verblüfft und thallos, wie vor einemuuauflöslichen Räthsel stehen bleiben. Sonst werfen sich die Vcrschlingungen am Endealö unlösbare Bande nm ihren Arm.

Darum, Hochwürdigster Herr Bischof! Muth, Entschiedenheit und GottesRüstung! Waffen, die von höherer Hand gefeit sind! Und wandelt sich daS Spieltragisch, als Niederlage ab, so ruht darauf die Weihe uud Kraft, die allem geistigenMartyrthume einwohnt. Daß ancy wir von dieser Weihe berührt und in ihre Ent-schiedenheit eingetaucht sind, dieß Em. Bischöflichen Gnaden kund zu thun, ist Zweckdieser uuserer ehrerbietigsten Zuschrift; uud indem wir unsern Bischof dem Schutze undder Obhut des Himmels in heißen Gebeten empfehlen, bitten wir um den bischöflichen

d»7»iyu ztt'nKT Nilikklizl, n»a Ijl KWWlHuA N5s,ioun> ,n»fiU<iv Diilllu»I»js! Ju tiefster Ehrfurcht und treuester Anhänglichkeit verharren ^ I,^,ujy,

^nitnM nHm«M»<iÄi^1»dlj?M Wu ^n;<i>!< mckuichiNEw. Bischöflichen Gnaden

treugehorsamste Priester des Landcapitels Wiblingen.

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