Ausgabe 
13 (13.11.1853) 46
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Erlangung der Seligkeit nicht nothwendig sey. Wer aber den Muth nicht hat, durchden Eintritt in solches öffentlich zu versprechen, daß er den bemerkten Werken undVersuchungen des Satans entsagen wolle, wird wenigstens leicht in die schwerstenSünden fallen, und empfängt in dieser Unentschlossenheit offenbar, ohne Reue undAbscheu an den genannten Werken des Satans, nach dem Concilium von Trient (6. Siz. 6. Kap.) jede Communion unwürdig.

Mangel an Abschen der Sünde, und was zur Sünde führt, wozu vorzüglichdie Kleiderhoffart, Trinkgelage, Bekanntschaften, Tanzplätze veranlassen, die der Tauftgnade berauben, und die Ursache der so vielen unehelichen Kinder sind, sin '' auch dieUrsache der so vielen unwürdigen Coinmunionen, welche die Beichtväter nur dannverhindern könnten, wenn Söhne und Töchter, Knechte und Mägde, wenigstens vorder Ostercommunion den Gelegenheiten zu Sünde öffentlich entsagen müßten. SchonBourdaloue erklärte das öffentliche Versprechen, den Taufbund halteu zu wollen, alsein kräftiges Tugendmittel, und Furcht vor Weltmenschen, sich öffentlich zu bekehren,als List des Satans, um leichter zur Sünde verleiten zu können.

Die Erhebung der Tugendbünduisse zur jährlichen öffentlichen Erneuerung deSTausbuudes, mit Ausschließung jener von der Oftercommunlon, die dnrch Eintritt inein Tugendbündniß den gefährlichen und sündhaften Wellfrenden nicht entsagen wollen,würde die Jugend zur bußfertigen Selbstkenntniß nnd Lebensbesscrnng bewegen,die ohne solche Zucht, wie oben bemerkt wnrde, nicht erfolgt. Dadurch wäre dieErhebung der Tugendbündnisse zur öffentlichen Erneuerung des Taufbundes nicht nurein nothwendiges Tugendmittel zur Verminderung der so vielen unehelichen Geburtenund unwürdigen Cvmmunionen; souderu auch zugleich eine sehr heilsame öffentlicheKircheuzucht, welche, im Heiligthume der Kirche geübt, die weltlichen Regierungennicht beanstanden könnten. Bei dem Mangel der Bekehrung der Jugend sind unsereTanzplätze eine der vorzüglichsten Ursachen der vielen unehelichen Kinder. Der Walzer-tanz, der unter Gebildeten in Bällen unschädlich seyu mag, ist bei dem rohen Land-volke eine Schule der Unzucht, selbst als Hochzeilseier, wo die meisten noch schuldlosenSöhne uud Töchter zu Bekanntschaften veranlaßt werden. Möchte dieß die oberhirt-lichen Stellen bewegen, zu verbieten, den Empfang des EhesacramenteS mit Tanz-musiken zu feiern.

Priester Schmid erzählt in seinem historischen Katechismus:Alle alten Ritualeschreiben, daß nicht nur die Brautleute, sondern alle zur Hochzeit Geladenen bei derBrautmesse die heilige Communion empfangen haben." (3. B. S. 2W.) Fodert dieGnade des heiligen Sacramentes der Ehe, die Christus eriheilt, weniger Ehrfurchtals die heilige Communion? Findet man es nicht uuschicklich, am Communiontagezur Tanzmusik zu gehen? Wo die Hochzeit mit Tanzmusik gefeiert wird, werdengewöhnlich die Brautleute mit weltlicher Musik begleitet bis zur Kirchenthüre, zumEmpfange eineö heil. Sacramentes, und zum heil. Meßopfer, wie einst die Heidenzu einem Bachussestc gingen, mit Jauchzen nnd Jubclgeschrei, wodurch wenigstens diefromme Gemüthsstimmung gestört wird, welche das heilige Meßopfer federt, und derEmpfang deS heil. EhesacramenteS; denn in Deutschland ist es der allgemeine Volks-glaube, daß die Eheleute die Gnade des EhesacramenteS bei der Kopulation erhalten,bei der gegenseitigen Erklärung, sich ehelichen zu wollen. Der heilige Gregor vonNazianz und andere heilige Väter erklärten, daß Christus und ein Flötenspieler beiderHochzeilfeier sich nicht vereinigen lassen. Was würden sie erst zn unsern heidnischen,in der Mitte deS vorigen Jahrhunderts ans Frankreich nach Deutschland gekommenenWalzertänzcn mit Personen deS andern Geschlechts gesagt haben? Da diese so sehrdie Geschlechtslust reizen, hat im Jahre 1752 das hochwürdige erzbischöfliche Konsisto-rium zu Salzburg , auf Grund des Laudrechls vom 26. Febr. j. I. alleu Seelsorgernbefohlen, die Gläubigen auf das Sitlenververbliche derselben aufmerksam zu mache»,und diese Tänze bei strenger Strafe verboten.

Verantwortlicher Redacteur: L. Schönchen.

Verlags-Inhaber: F. E. Ä reiner.