Dreizehnter Jahrgang.
Sonntags-Beiblatt
zur
Augsburger Pojizeitung.
4. December M- ^S. , 1853
Dieses Blatt erscheint regelmäßig alle Tonntage» Der halbjährige AbonnemcntsvreisÄ<t kr., wofür e« durch alle köm'stl. bayer. Postämter uud alle Buchhandlungen bezogen werden kann
Ist der Erzbischof in Freiburg ein Ungehorsamer?*)
Wer Wind säet muß Sturm ernten, und: Wer Gott zu Grunde richten will,den macht er blind — diese zwei Sprichwörter kommen jetzt in Baden zur Erfüllung.In politischer Beziehung hat sich die Wahrheit deS ersteren Satzes schon im Jahre1848 und 18ä9 hinlänglich für Baden erprobt; jetzt soll eö auch in kirchlicher Be-ziehung seine Revolution haben. Daß eS so kommen würde, war vorauszusehen.Die Frage ist jetzt nur die: Wer ist der Revolutionär? Ist eS der greiseachtzigjährige Erzbischof, der gewissen Landesgesetzen den Gehorsam verweigert, odersteht die Regierung, ohne eS zu wissen, aus dem Boden der Revolution? Man weiß,daß im Jahre 1837 die Anklage gegen den seligen Erzbischof von Köln gleichfallsauf Revolution gelautet hat, und doch war nicht er der Revolutionär.
Um hier ein richtiges Urtheil zu gewinnen, muß Folgendes fest im Auge behal-ten werden. Die katholische Kirche ist eine Anstalt, die, von einem Gotrmenschengegrünbet, ihre göttliche und menschliche Seite hat. Was göttlich gegeben ist in ihrist unabänderlich, sie selber kann eS nicht ändern, noch weniger kann sie eS durchAndere, sey da wer eS wolle, abändern lassen; was aber menschlich ist und sichändern läßt nach Zeit und Bedürfniß, daS hält sie nicht hartnäckig fest, obwohl sieauch solche, nicht von Christo dem Herrn selber eingesetzte, sondern lediglich kirchlicheInstitute und Disciplinen besitzt, die sie nicht ändert, z. B. daö Cölibat . Die Kirchesieht den griechischen Geistlichen die Ehe nach, wo aber der Cölibat besteht, hebt sieihn nicht auf. Die Kirche erlaubt die Celcbrirung der heiligen Messe in griechischerSprache, sie gestattet verschiedene Weise zn fasten, sie will die nationalen Eigenthüm-lichkeiten in der Feier der christlichen Festtage achten, und es fällt ihr deßhalb nichtein, AllcS über Einen Kamm scheren zu wollen. Was geändert werden kann, dasändert sie, wenn in gehöriger Form und mit ausreichenden Motiven unterstützt einesolche Aenderung beantragt wird. Aber es gibt eben auch unveränderliche Normen,die principiell göttlicher Natur sind, und hierin läßt sich nichts ändern, z. B. daß derrömische Bischof das Oberhaupt der katholischen Kirche ist, daß sämmtliche Bischöfevon ihm bestätigt werden müssen, daß die Kirche innerhalb ihrer Grenzen frei sichmüsse bewegen können, daß sie, die Kirche, das Recht habe zn bestimmen, welcheRechte zu ihren göttlichen und unveränderlichen und den veränderlichen menschlichengehören; denn die Kirche selber muß am besten ihre Rechte und Befugnisse, so wieihre Pflichten kennen. Alle diese Dinge kommen in Frage, so ost ein Sraatsvertragmir dem päpstlichen Stuhl, oder ein Concordat abgeschlossen wird. Einem jedenConcordat liegen solche unveräußerliche Rechte der Kirche zu Grunde; auf ihnen mußder päpstliche Stuhl bestehen, sonst bricht die Unterhandlung von vornherein ab; nur
») Aus dem kath. Volksfreund von Westermayer.