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ist. Durch diesen Vertrag schlössen die fünf Höfe von Württemberg, Baden, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Nassau und die freie Stadt Frankfurt unter sich einenVerein, wobei sie sich verbindlich machten, über die Errichtung der in ihren Staatenherzustellenden Biöthümer mit dem römischen Hofe nach gleichförmigen Grundsätzenund zwar gemeinschaftlich zu unterhandeln. Zu diesem Behufe sollten Württemberg und Baden eine eigene Gesandtschaft nach Rom schicken und in einer besonderenDeklaration eine Verschleierung der Grundzüge, die Entschließungen der vereinten Höfehinsichtlich der mit der römischen Kurie zu treffenden Uebereinkunft darlegen. Außer-dem sollten durch diesen Vertrag, um dem die oberrheinische Kirchenprovinz bildendenStaatenvereine für alle Zukunft eine gesicherte Haltbarkeit zu geben, die fünf zuerrichtenden LandesbiSthümer in eine einzige, dnrch Metropolitanverband eng verknüpfteKirchenprovinz vereint und diesem Verbände alle jene Rechte zugewiesen werden, welchenach der katholischen Kirchenversassung einem solchen Metropolitanverbande zukommen.In Gemäßheit dieses StaatSvertrageS wurde sowohl von der württembergischen alsbadischen Regierung ein Gesandter nach Rom geschickt, welche gemeinschaftlich mitder römischen Kurie unterhandelten. Von Seite Württembergs wurde Schmitz-Grollenburg, von der badischen Türkheim abgeschickt. Diese erhielten den 22. März1319 die erste Audienz beim Papste, Die Antwort des heiligen Voters, würdevollabgefaßt, die einzelnen Puncte der Deklaration trefflich beleuchtend, bald billigend,bald verwerfend, wurde den Gesandten in einer officiellen Note des StaatSsecretärö,Kardinals Consalvi , vom 10. August 1819 übergeben. Sie führt den Titel: Lspo-si-icme 6ei Sevtimenti äie 8ua Lemtitö 5uIIa Oieuiara?ione cls' Princip, s 8tati?r<zt6stgriti riuviti clells covsoeclerg^iorie Lermanicg, Darstellung der GesinnungenSeiner Heiligkeit über die Declaration der vereinten Fürsten und Staaten des deut,schen Bundes. In dieser schönen Darstellung geht der heilige Vater von dem Grund-satze aus, daß er schon in der Natur und Einrichtung der katholischen Kirche gewisseGränzen finde, die er nicht überschreiten dürfe; Gränzen, welche ihm theils durch dieDogmen, theils aber auch durch die Disciplin gesetzt seyen, in so fern die römischenBischöfe die Verbindlichkeit anerkannten, in gewissen Theilen der letzteren eine Neue-rung vorzunehmen und andere nicht Abänderungen zu uuterwerfeu (vergleiche Longner,Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bischöfe in der oberrheinischen Kirchenprovinz,Tübingen , bei Laupp 18-10, S. 1—27 und 144 folg.) Die Gesandten, welcheschon hieraus ersehen konnten, daß sie mit Grundsätzen, wie sie bei den Frankfurter Unterhandlungen in den Grundzügen offen und in der Declaration versteckt aus-gesprochen waren, nicht zum erwünschten Ziele gelangen werden, holten neue Jnstruc-lionen ein und erließen, nach Empsang derselben, unterm 3. September 1819 eineVerbal- und officielle Note an den Staatssecretär, in welcher letztern einige minderwichtige Veränderungen der Declaration enthalten waren. Genannter Declarationwurde der glänz- und bedeutungsvolle Titel: .M^ns eusita libertstis oevlesiaecMolicse rom-mse" gegeben, während sie wohl richtiger als M^na cusrts lidertstisocelesias catüolioäe germ-mgo im modernen Sinne (Freibrief für den Deutsch-Katho-licismus) bezeichnet worden wäre. Mit Recht sagt Mohl in seinem Staatsrechte desKönigreichs Württemberg: Die leitende Idee, welche diesen Beschlüssen zu Grundelag, war die, so viel als möglich die katholische Kirche in den vereinten Staatenvon der römischen Kurie unabhängig zu machen — Wiederherstellung der ursprüng-lichen (oder vielmehr der von den Emser Punctatoren gewünschten, aber nicht, erreich-ten) Metropolitanverfassuug; Ausschluß des päpstliche» Einflusses aufdie Wahl der Bischöfe — kurz, eine Nationalkirche. Wie konnte man alsoin Rom Nachgiebigkeit für Grundsätze erwarten, welche, im Ganzen die eines Febro-niuS und der Emser Punctatoren noch übertrafen! Mit der Arroganz infallibler, ander Omnipotenz des Staates hängender Staatsmänner wurde bemerkt, dieß seyendie letzten Zugeständnisse; weiter könnten die Regierungen nicht gehen, ohne ihre undder katholischen Unterthanen Rechte (hört! hört!) zu vergeben. Sollte Seine Heilig-keit hierauf nicht eingehen, so möchte Se. Eminenz der Cardinal die Art und Weise