wt>. 46.
Anlöge W Sirgsßmger WMüilg."»«
Wie ist das Osterfest zu verlege»?
Voll I. V. Ach ah.
Die Frage bezüglich einer Einschränkung derBeweglichkeit des Osterfestes wurde schon infrüherer Zeit mehrfach berührst ohne daß man indes;näher auf die Sache eingegangen isst und dies wohlhauptsächlich deßhalb, weil eine Losung dieser Frageohne jede Aussicht auf Verwirklichung zu sein schien.Wenn jedoch in gegenwärtiger Zeit diese Frage neuer-dings angeregt und geprüft wird, so ist dem eine wesent-lich höhere Bedeutung beizumesseu, weil nunmehr ver-schiedene Faktoren der Sache günstig stehen. Das be-vorstehende Säknlarjahr 19 00 bietet einmal einensehr günstigen Zeitpunkt für die thatsächliche Einführungder geplanten Neuerung. Ebenso kommt die für jenesJahr in Aussicht genommene Einführung des Gre-gorianischen Kalenders seitens der Russen derSache wohl zu statten. Und ivas sodann am meistenins Gewicht fällst ist man jetzt auch von Seite despäpstlichen Stuhles der Frage näher getreten undhat eine eingehende Prüfung derselben eingeleitet.
Die Vortheile, welche eine zweckmäßige Lösungder Osterfragc zur Folge hätte, sind sowohl in kirch-licher als bürgerlicher Beziehung nicht unbedeutendund ioerden auch allseitig als solche anerkannt. Wirhalten für nnnöthig, auf dieselben näher einzugehen,weil sie ohnedies jedem Kundigen klar vor Augen liegen.Zudem geht der Zweck dieser unserer Abhandlung dahin,zunächst einen Weg zu zeigen, auf welchem in einfacher,natürlicher Weise mit Berücksichtigung des christlichenCharakters der zu behandelnden Sache das angestrebteZiel erreicht werden könne. Wir brauchen dabei kaumzu bemerken, daß unsere Ausführungen dem Urtheilekompetenter Kreise keineswegs vorgreifen wollen.
Um die Frage der Festlegung des Osterfestes richtigwürdigen zu können, ist es vor allem nothwendig, daßwir uns klar werden über die Bedeutung der heutegeltenden Bestimmungen der Osterfcicr und deren geschicht-liche Grundlage, sowie über die Principien, nachdenen eine Festlegung des Osterfestes zu geschehen hat.
Für die heutige Praxis, die Zeit des Osterfesteszu bestimmen, ist maßgebend die Bestimmung des allge-meinen Concils von Nicäa (325), wonach Osternjedesmal am Sonntag nach dem ersten Voll-mond, welcher auf das Frühlings ägninoktinm(21. März) folgt, zn feiern ist. Demgemäß kannOstern innerhalb der Zeit vom 22. März bis 25. Aprilauf 35 verschiedene Tage fallen. Denselben zeitlichenSpielraum von 35 Tagen haben auch alle Zeiten undFeste, die dem Osterfestkreise angehören oder demselbensich anschließen. Diese große Bcweglichkeit der kirch-lichen Festzeiten bietet zwar einerseits eine mannigfacheAbwechslung, aber anderseits verursacht sie auchwieder mancherlei Unregelmäßigkeiten und Kol-lisionen von Festen. Aber auch auf die derzeitigenbürgerlichen Verhältnisse ist sie nicht ohne fühlbarenstörenden nnd nachtheiligcn Einfluß. Ja, gerade darindürfte vielleicht ein Hanptmoment liegen, das eine Fest-legung des Osterfestes wünschenswert!) macht. Es fragtsich nun, ob und in wie weit das Nicännm eine solcheAenderung seiner Bestimmung zuläßt. Da das ni-cänische Oster-Dekret nicht einen dogmatischen, son-
dern einen rein präceptiven Charakter hat, so kanndiese Vorschrift jederzeit von der zuständigen kirchlichenBehörde wieder aufgehoben ioerden. Das nicänischeDekret hatte zunächst den Zweck, den ehemals ansge-brochenen Öfterstreit zu schlichten nnd eine einheit-liche Ostcrfeicr unter den Christen herbeizuführen. Eswurde zwar einerseits an dem traditionellen jüdischenGesetze des Öfter Vollmondes im allgemeinen festge-halten, aber anderseits bestimmt, daß Ostern nicht mehram Tage des Vollmondes selbst, sondern immer amnächstfolgenden Sonntage gefeiert werden soll, sodaß das jüdische nnd das christliche Osterfest nieauf den gleichen Tag zusammenfallen könnten. Da-durch nun, daß das Nicännm ein Zusammentreffen desjüdischen nnd des christlichen Osterfestes zn verhindernsuchte, ist schon angedeutet, daß man die Gemeinschaftmit den Juden bezüglich der Osterfcter nnd das Fest-halten an jüdischen Ceremonie,!-Gesetzen ausgeschlossenwissen wollte, daß somit die Beibehaltung des jüdischenOstervollmondes keine wesentliche, sondern nurhöchstens eine konventionelle Bedeutung für diechristliche Ostcrfeier hat. Daraus erklärt sich vonselbst, daß nach dem Nicännm ein Abweichen von denjüdischen Ritualvorschriftcn bezüglich der Zeit der Öfter -fcier nicht bloß möglich, sondern vielmehr con-venirend ist. Nachdem wir jetzt nicht mehr nachMondmonaten, sondern nach Sonnenmonatenrechnen, hat überdies für uns der Ostervollmoudjede Bedeutung verloren, nnd zudem ist es keineswegsschade, wenn wir den großen Ballast der complicirten.vielen unverständlichen, sog. EPakten- oder Monds-Berechnnng znr Bestimmung unserer christlichen Fest-zeiten preisgeben. Dasselbe mag füglich auch vomFrühltngsägninoktin m gelten.
Durch die nicänische Zeitbestimmung des Osterfesteswerden, wie bereits erwähnt, auch die modernen bürger-lichen Verhältnisse vielfach beeinträchtigt. Daran istaber nicht das Nicännm schuld, sondern andere Umstände,die im Laufe der Zeit eingetreten. Die Juden hattenin dieser Beziehung wesentlich günstigere Verhältnisse, nndnamentlich scheint ihnen das Mondjahr gute Dienstegeleistet zn haben. Denn von ihnen wurde bei Be-stimmung des Osterfestes hauptsächlich anf das bürger-liche Leben und insbesondere anf die bevorstehendeErnte Rücksicht genommen, deren Beginn für die Be-stimmung des Frühlings monats nnd des Oster-il, o „des maßgebend war. Die Juden feierten nämlichihr Osterfest stets am 14. Nisan, d. h. am 14. Tagedes Frühlingsmonats, ohne Rücksicht darauf, welcherWochentag es immer sei. Das jüdische Osterfestwar demnach insofern schon ein fixes, immobiles Fest.Als beweglich erscheint es nur insofern, als derFrühlingsmonat bald früher, bald später begann, jenachdem der Neumond einfiel, da die Juden, wie schonerwähnt, nach Mondmonaten rechneten. Der Frühling s-nenmond, mit welchem der Monat Nisan begann,bildete zugleich den Frühlingsanfang, der jedochnicht identisch ist mit unserem Frühlingsäqni-noktinm. Da das Osterfest zn Beginn der Erntezu feiern war, wohl damit die Ernte nicht durch die Oster-fcicr nnd die Osterfeicr nicht durch die Ernte gehindertwurde, so wurde der Frühlingsnenmond immer so ge-wählt, daß der Frühlingsanfang mit dem Beginn