403
einen Theil der Erde, einen Theil der Naturkräfte sichunterworfen und dienstbar gemacht, wie in unzähligenarideren Maschinen. Das Velociped ist eure Fortbewegnngs-maschine, wodurch dein Menschen viel Zeit und Kraft er-spart wird. Letzteres, die Ersparung der Kraft, giltnamentlich gegenüber dem beschwerlichen und mühevollenVerkehr zu Fuß. Was die Eisenbahn und das Dampf-schiff für die Menschheit im Großen sind, das ist dasVelociped für dieselbe im Kleinen. Erstere wie letztereshaben ihre Schattenseiten und Nachtheile für die Mensch-heit; aber im Ganzen und Großen dürfen wir in beideneine große Wohlthat erkennen.
2. Das Fahren mit dem Velociped ist an sich eineindifferente Handlung, welche durch Absicht, Zweck undUmstände sittlich gut oder sittlich schlecht werden karrn.Unerlaubt kann es werden für kränkliche, besonders brust-leidende Menschen, welche diese Art von Bewegung nichtertragen können; ferner durch das Uebermaß, durch dieübertriebene Schnelligkeit im Fahren oder die zu langeDauer desselben, wodurch auch kräftige Naturen ihre Ge-sundheit rniniren können, während der mäßige und ver-nünftige Gebrauch des Fahrrades die Gesundheit ebensostärken und kräftigen kann. wie Turnen und andereLeibesübungen. Was den Sport mit dem Fahrrad be-trifft, so mag er ja für Laien, die auch durch andereSchaustellungen den Beifall und die Bewunderung ihrerMitmenschen suchen und sich erringen mögen, nicht geradezuunerlaubt und direct sündhaft sein, wenn er nur nicht ineiner offenbar leben- und gesundheitgefährdenden Weisebetrieben wird; für Geistliche wäre er sicher unerlaubt.
3. Ist das Radfahren, abgesehen von den oben ange-deuteten Fällen, in welchen es für alle Menschen uner-laubt wird, und abgesehen von den ausdrücklichen Ver-boten, welche in mehreren Diäresen bereits ergangen sind,ganz allgemein für die Geistlichen unstatthaft und mo-ralisch unzulässig? Vorhin ist schon kurz angedeutet, daßjedenfalls der sportmäßige Betrieb des Radfahrens fürdie Geistlichen unerlaubt ist. Der Priester darf Nichttheilnehmen an Velocipedrennen, an Distanzfahren n. dgl.Ebenso darf er sich auch sonst nicht durch allerlei Kunst-stücke auf dem Velociped vor dem Publikum produzirenDie Kanones haben den Geistlichen die Regel gegeben:Llimio, soculatoribus st bistrionibiw vs intsrsiut. Umso-weniger darf der Priester selbst gewissermaßen zum Schau-spieler werden. Uebrigens soll er, wenn er das Velocipedüberhaupt benützen will, auch nicht durch Ungeschicklichkeitund Ubehilflichreit zum Schauspiel und Gespött für dasVolk werden, sondern das Fahren ordentlich erlernen, wasschon im Interesse der Sicherheit vor Unglücksfällen ge-legen ist.
4. Eine andere Klippe, welche die Erlaubtheit desRadfahrens für den Geistlichen zum Scheitern bringenkann, ist die Kleidung. Manche Geistliche glauben, beimRadfahren nach Art der Sportsmänner sich costümirenzu dürfen oder zu sollen. Daran thun sie gewiß unrecht,und die kirchliche Auktorität ist berechtigt und verpflichtet,sowohl gegen den Sport als auch geizen die nnkanonischeKleidung der geistlichen Radfahrer einzuschreiten. Es be-steht indeß gar keine Nothwendigkeit, daß der Geistlicheauf dem Fahrrad sich unklerikalisch kleidet. So gut dieradfahreuden Damen sich ganz decent zu kleiden ver-stehen, ebenso gut kann auch für die Geistlichen ein Anzughergestellt werben, der in Bezug auf Form und Farbe denNormen der kirchlichen Gesetzgebung entspricht und auchauf dem Fahrrad den Geistlichen sofort unzweideutig er-kennen läßt. So viel ist gewiß: Der Geistliche darf sich,wenn er das Velociped erlaubterweise benützen will, überdie kirchlichen Vorschriften bezüglich der klerikalen Kleidungnicht hinwegsetzen.
5. Wenn die den kirchlichen Gesetzen widersprechendenMißbräuche beim Radfahren der Geistlichen, wovon derSport und die ungeiftliche Kleidung die wichtigsten undhauptsächlichsten sind, beseitigt und ferngehalten werden,ist die Benützung des Velocipeds gleichwohl auch da nochfür den Priester durchaus unstatthaft, weil der Verkehrauf dem Fahrrad mit der Würde und dem Ernste, womit einPriester überall auftreten soll, durchaus unvereinbar ist,und weil ein Priester auf dem Rade dein gläubiger! Volkzum Aergerniß gereichen muß?
Richtig ist, alles Neue fällt auf; so erregte auch dasVelocipedfahreu, als es aufkam, Verwunderung undStaunen. Als auch Geistliche anfingen, dieses praktischen
Verkehrsmittels sich zu bedienen, war das Aufsehen nochgrößer, und es ist wohl auch vorgekommen, daß gute undfromme Seelen in ihrem Konservatismus daran wirklichAnstoß nahmen in dem Gedanken, es wäre doch nicht an-gezeigt. daß die Geistlichen jede Neuerung mitmachen.So ergeht es in der Regel aller» Neuen. Wenn es längerin Uebung ist und alltäglich wird, verliert es das Auf-fällige mehr und mehr; man gewöhnt sich daran. Auchan das Radfahren der Geistlichen hat man sich mehr ge-wöhnt, namentlich seitdem alle Stände, alle Äerufszweige,Hohe und Niedere, Aerzte, Beamte, Offiziere, alle Kate-gorien von Bediensteten in allen möglichen Lebensstell-ungen theils zum Vergnügen, theils zur Erleichterungihrer Berufsarbeit dieses Verkehrsmittels sich bemächtigthaben und stetsfort bedienen. Soll in der That derPriesterstand allein von der Benützung dieses Vehikelsausgeschlossen sein? Wenn das Radfahren unter allenUmständen für den Priester indecent und mit dem Ernstund der Würde des Priesterthums durchaus nicht ver-einbart werden kann, dann soll es dem Priester, auchwenn er der einzige wäre, versagt sein; er hat ja mehreresehr wichtige Pflichten auf sich, die nur dem Priester auf-erlegt sind. Wenn jedoch das Radfahren in den durchdie Priesterwürde und die kirchlichen Vorschriften äs vitaet bonsstat« cloricoruw gebotenen Schranken betriebenwird — daß solches geschehen könne, läßt sich kaum leug-nen —, dann hört es auf, den Gläubigen zum Anstoß zudienen, zudem dieselben einer Belehrung über den Nutzenund die Vortheile des Velocipeds auch bei Ausübung derSeelsorge leicht zugänglich sein werden. Das Radfahrenist eine Neuerung; die Kirche thut wohl daran, wenn siesich einer solchen Neuerung gegenüber vorsichtig prüfendverhält. Die Kirche muß aber nicht jede Neuerung ab-lehnen; es könnte sich sonst, wie schon öfter, ereignen, daßübergroßer Eifer gegen eine Neuerung nach wenigenJahren oder Jahrzehnten belächelt wird.
6. In den großen Städten, z. B. in München , bedarfder Seelsorger zur Erleichterung seines Berufes des Fahr-rades nicht. Er hat zwar dort auch häufig weite Wegezurückzulegen, z. B. zu den Friedhöfen; aber es gibt inden Städten andere billige Communikationsmittel, undes entspricht sicher einem allgemeinen Gefühle, daß derPriester in den auf den Straßen der Großstädte herr-schenden Trubel von männlichen und weiblichen Rad-fahrern sich nicht mische. In den Städten soll den Geist-lichen das Radfahren im Allgemeinen untersagt und ver-boten bleiben.
In Seelsorgegemeinden von geringem Umfange istdas Bedürfniß nach dem Velociped ebenfalls kein vor-dringliches. Der Priester wird darum in solchen Ge-meinden des Fahrrades sich enthalten und höchstens aus-nahmsweise desselben sich bedienen, wenn er nämlich aneinen entfernteren Ort, zu dem weder eine Eisenbahn nocheine andere Fahrgelegenheit führt, aus guten Gründensich begeben soll.
7. In ausgedehnten Pfarreien, deren wir namentlichin Altbapern eine große Anzahl haben, kann das Rad-fahren für die Geistlichen eine große Wohlthat, ja eineArt Nothwendigkeit werden. Es läßt sich nicht in Ab-rede stellen, daß durch das Fahrrad viel Zeit und vielKraft erspart werden kann. Diese Wahrheit läßt sichnicht durch oberflächlichen Witz und Spott aus der Weltschaffen.
Ich kenne einen Pfarrer, einen durchaus ernsten undmusterhaften Priester, der zur Zeit der ärgsten Priester-noth seine große Pfarrei niit vielen weit entlegenen Ort-schaften mehrere Jahre allein pastoriren mußte. „Gottfei Dank", sagte er öfter, „daß mir meine körperlicheRüstigkeit das Radfahren gestattet. Mein Velociped niußmir den Cooperator ersetzen. Ich könnte sonst unmöglichdie Filialschule versehen und die Kranken besuchen." Alsihn: wieder ein Hilfspriester zugetheilt wurde, verschenkteer sein Velociped, weil er es letzt, wie er sagte, nicht mehrbrauche. Niemand aus der ganzen Pfarrei verübelte demwürdigen Seelsorger das Radfahren; im Gegentheil, Allesvergönnte ihm von Herzen die Unterstützung, welche dieneue Erfindung ihrem Pfarrherrn brachte und die Ver-setzung und Beibehaltung der Pfarrei ihm ermöglichte.
8. Häufiger noch und in höherem Maße erfahrenunsere Hilfsgeistlichen (Cooperatoren) die Vortheile undWohlthaten des Fahrrades. Viele Pfarreien haben1—l'/s Stunden vom Pfarrsitz entfernte Filialen, nach