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Memmingen , von welchem dasselbe an den MitbürgerZwicker kam; Hans Zwicker erbaute auf der sogenanntenHeidelburg eine neue Feste Jttelsburg, die aber schon 1457von den Kemptern gebrochen wurde. Von den Erbendieses Zwicker, an dessen Herrschaft ein noch vorhandenerMeßkelch mit Wappen in der Ftlialkirche erinnert, kaufteDorf und Gericht Jttelsburg 1496 der genannte WilhelmPappenhetm. In der auf einem Hügelausläufer gelegenenBurg,Falken' behauptete sich der Woringer Zweig der Roten-steiner bis ins 15. Jahrhundert, wornach sie an Memminger Bürger veräußert, von Heinrich von Notenstein 1492 aberzurückgekauft und neu auferbaut wurde.
1558 starb Herr Wolf von Pappenheim, von welchemin der Pfarrkirche ein sehr gut erhaltenes Grabdenkmalerhalten ist, als des hl. römischen Reiches Erbmarschallnoch gut katholisch. Er hinterließ 3 Söhne, nämlichAlexander, Philipp und Christoph, welche dashl. Land besuchen wollten. Zwei davon, Philipp undChristoph, haben aber ihren Entschluß in Venedig geändertund gingen in der Schweiz zur reformirten Kirche über.Philippus kam mit einem im Handel verunglückten Eisen-krämer aus Basel nach Grönenbach und brachte in undum Grönenbach seine Unterthanen nach dem in jener Zeitallgemein üblichen Grundsätze „vujua i6§io, ajua reli^io"d. h. daß der Unterthan dem Glauben seines Herrn folgenmüsse, zu seinem reformirten Bekenntnisse und sichertedieses dadurch, daß er nach langen Streitigkeiten mit derkatholischen Linie seines Hauses zu Grönenbach 1577eine Theilung des Vermögens des schon 1550 bis aufden Decan und einen Chorherrn zusammengeschrumpftenStiftes durchsetzte. Jeder der beiden Theile durfte un-genirt vom Andern zur Versetzung seiner Religion unddes Gottesdienstes Personen annehmen, und zwar Alexanderdrei katholische Priester, zwei Alumnen, einen Schullchrerund Meßner, Philipp einen Prädicanten und Lehrer. Jederkatholische Priester soll 104 fl., der reformirte Prädicantund Lehrer zusammen 216 fl. und 24 Klafter Holz er-halten. Die Stiftskirche diente zugleich dem katholischen und reformirten Gottesdienste. Weßhalb das Stift Kempten ,dem die Lehenshoheit und die hohen Gerichte über Grönen-bach zustanden, nicht gegen das Eindringen der damalsim Reiche noch nicht anerkannten reformirten Religionsofort Gegenmaßregeln ergriffen hat, bemerkt Dr. Bau-mann, bleibt räthselhaft; erst nach dem 1619 eingetretennTode des Marschalls Philipp, der in seinem Testamente1613 die Erhaltung seines Glaubens in seiner Herrschaftseinen Erben eingebunden hatte, gingen der Fürstabt vonKempten und der Bischof von Augsburg , denen der Kaiser1601 den Schirm über das Stift eigens anbefohlen hatte,gegen das reformirte Bekenntniß daselbst vor, vermochtenaber die pappenheimischen Unterthanen nicht zu ihrer Kirchezurückzubringen. Die Herzöge von Bayern und Württem-berg , denen der Kaiser die Regelung dieser Dinge über-tragen hatte, bestimmten nur, daß in Grönenbach an dieStelle der reformirten die Augsburger Konfessionzu treten habe. Diesen Entscheid nahm auch der MarschallMaximilian von Pappenheim an, indem er damals zu-stimmte, daß in Grönenbach Stift und Pfarrkirche aus-schließlich den Katholiken, die Spitalkirche der AugsburgerKonfession zugehören solle. Obwohl jetzt Marschall Maxi-milian in seinen Besitzungen die Memminger Kirchenord-nung einführte, so erhielt sich doch das reformirte Be-kenntniß, weil die Wittwe des Marschalls Philipp im unternSchlosse den reformirten Prediger Langhaus predigen ließ,
bis ihn die kemptischen Beamten im „Schulerloch" ge-fangen nahmen und ihm die Rückkehr nach Grönenbach verwehrten. Seitdem gingen die Grönenbacher Reformirtenin die Kirche zu Herbishofen, wo die Landeshoheit derPappenheimer ihren Glauben schützte, bis auch hier undzu Teinselberg der Kaiser 1630 die reformirten Predigerauswies. Sie wurden aber schon 1632 von den Schweden zurückgeführt, ja in Grönenbach ereignete es sich, daß dieSchweden den dortigen lutherischen Prediger, also ihrenGlaubensgenossen, beseitigten, für ihn einen reformirtenDiener am Worte einsetzten und diesem auch die Stifts-kirche überwiesen. Dieses endigte durch die Schlacht beiNördlingen, die den Katholiken in Grönenbach dieHerrschaft zurückgab. Als 1633 daS Hospital und dieSpitalktrche abbrannten, ließ der Stiftsdecan den lutherischenPfarrer wieder in die Stiftskirche; die Reformirten abersetzten ihre Religionsübung in der rotensteinischenVogteibehausung fort. Endlich machte der westfälischeFriede den bisherigen Streitigkeiten wenigstens auf einigeZeit ein Ende, indem am 19. März 1649 eine Signaturvon der constanzischen und württembergischen Commissionerlassen wurde, wornach den Reichsmarschallen Pappen-heim das Patronatsrecht in der Stifts- und PfarrkircheGrönenbach, wie es am 1. Januar 1624 hergebracht war,zurückgestellt wurde und sie den reformirten Gottesdienstin der Spitalkirche wieder einzuführen befugt sein sollten.Da aber diese abgebrannt war, wollten die Reformirtenim oberen pappenheimischen Amtshofe eine Kirche erbauen,erhielten aber eine solche 1650 unten im Markte undeinen Prediger nach pfälzischer Ktrchenordnung.
Noch in demselben Jahre wurden die beiderseitigenDifferenzen in folgender Uebereinkunft geschlichtet: DasPräsentationsrecht auf die Stiftsgetstlichen soll den katho-lischen Herrschaften zustehen; der Sttftsschaffner soll ab-wechselnd von Fugger und Pappenheim gewählt, aberimmer katholisch sein; die Heiligenrechnung soll beidenHerrschaften zugleich gestellt werden; die Ftlialkirche inJttelsburg nur den Katholiken gehören; der katholischeMeßner soll gemeinschaftlich ernannt werden, in denKirchen beider Confessionen dienen und von allen Pfarr-genoffen die Gefälle ziehen; der Spitalmeister soll gemein-schaftlich ernannt werden. Als die pappenheimischen Be-sitzungen 1692 an das Stift Kempten übergingen, über-nahm Chursachsen die Gewähr, daß dort in Religions-sachen alles ungestört bet dem bisherigen Zustande ver-bleiben werde. So blieb es auch im ganzen wirklich inGrönenbach , nur wurden die Reformirten angehalten, diekatholischen Feiertage mitzufeiern, die Angabe im Heidel-berger Katechismus wegzulassen, daß die hl. Messe einevermaledeite Abgötterei sei.
Eine in diesem Jahrhundert ausgebrochene Streitig-keit wegen Gefälle wurde gütlich dahin 1833 beglichen,daß die reformirte Kirchengemeinde sich verbindlich machte,die zur katholische Kirche reclamirten Renten ferners andie katholische Kirchenadministration abzuliefern und anden katholischen Meßner wie früher die normirten Natural-und Geldreichnisse zu verabfolgen habe. Die beiden Con-fessionen leben nun einem von Fremden oftmals be-wunderten religiösen Frieden, welcher gottlob nicht aufdem psychologisch ungereimten und dogmatisch unsinnigenSatze des Lesebuchs für Sonntagsschüler beruht: „Ehre(anerkenne) fremden Glauben", sondern auf dem durchdie bayerische Staatsverfaffung geforderten Motive: „dergegenseitigen Achtung."