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Biene den Maßstab von ihrem Körper abnähme, somüßten offenbar kleinere Bienen kleinere Zellen bauenals größere. Nun geschieht es bisweilen, daß in Stöckenmit altem Wachsbau, in welchem schon viele Generationenerbrütet wurden, deren jede ihr Nymphenhäutchen alsTapete an der Zellenwand zurückläßt, zuletzt wahreZwerggeschlechter von Bienen gedeihen. Diese müßtendoch, sobald sie neue Zellen erbauen, ihren kleinerenMaßstäben folgen. Das kommt ihnen aber nicht vonfern in den Sinn. Sie bauen genau so geräumig, wieihre Vorfahren, nämlich in völlig normaler Weite. So-dann das Beispiel des Fuchses. Wir graben denselbenKnochen, der in die Falle gelegt wird, auf freiem Feldeflach ein, betreten den Platz nach allen Richtungen, sodaß unsere Fußspuren möglich bemerkbar sind, und be-obachten nun den Fuchs; und siehe da, er kümmert sichum die frischen Fußspuren sehr wenig, sondern nimmtden Knochen ohne weiteres in Empfang. Also aus derKraft der Sinne, und dächten wir dieselbe noch so hochgesteigert, sind die Erscheinungen des Instinkts nicht zuerklären. (Schluß folgt.)
Wohlfahrtseittrichümgell in der Fabrik eineskatholischen Industriellen.
I,. U. Es dürste von großem Interesse sein, die Wohlfahrts-clnrichiungen näher kennen zu lernen, die ein bekannter kathol-ischer Industrieller in seiner Fabrik getroffen hat. Jeder Be-.sucher der Generalversammlung des katholischen VolkSvereinSfür Deutschland kennt dessen Vorstand, den Fabrikbesitzer Frz.Brandts auö München -Gladbach.*) Er hat bei Gelegenheit derletzten Katholikenversammlung in München auch in der Arbeiter-versammlung gesprochen, und seine Worte ließen erkennen, wiewarm sein Herz für die Arbeiter schlägt. Dies beweist nochmehr ein Blick in die Wohlfahrtseinrichtungen seines Etablisse-ments (Textilindustrie); man ersieht daraus, wie herzlich, jageradezu familiär das Verhältniß zwischen Arbeitgeber undArbeitern sich gestalten kann, wenn die Grundsätze dcö Christen-thums für beide Theile maßgebend sind.
Schon die bloße Aufzählung der WohlfahrtSeinrichtungengibt uns ein anschauliches Bild des Ganzen: Arbeiter-AuSichußals „Acltesten-Collcgium", Krankenkasse, Familienkrankenkassc,Arbeiterkasse, Sparkasse, Sparvcrcin, Kinderbewahrschule, Näü-schule, Badceinrichtung, Bibliothek, Gesang- und Instrumental-Verein. Reglement für Mittagstisch, Prämie für Enthaltungvom SchnapStrinken, Prämie sür rechtzeitiges Kommen — dasalles gehört zu den socialen Einrichtungen einer einzigen Fabrik,und wir wollen sie einzeln kurz betrachten nach der bei Franzvan Obergcr in M.-Gladbach (1892) gedruckten „ArbeitS-Ord-nung sür die Fabrik der Firma Frz. Brandts zu M.-Gladbach."
1. Eine der schönsten Einrichtungen der genannten Fabrikist die, daß sich die ca. 400 Arbeiter selbst regieren durch den»Arbeiter-Ausschuß", das „Acltesten-Collcgium".
Specielle Aufgabe dieses auö 8 bis 10 Mann bestehendenAusschusses ist es:
a) auf treue Beobachtung der Arbeits-Ordnung, der sitt-lichen wie der technischen Bestimmungen derselben zuachten und, wenn nöthig, Verwarnung und StrafenauSzusprcchen;
k) Abänderungen und Ergänzungen der Arbeits-Ordnungvorzuschlagen;
o) bei Streitigkeiten zwischen Arbeitern der Fabrik, dieöffentlich bekannt und sür das gute Verhältniß und denFrieden in der Fabrik störend sind, die Streitenden vor-zuladen und auf Beilegung der Streitigkeiten zu wirken,eventuell Genugthuung und Strafe dem schuldigen Theilaufzulegen. Ebenso hat jeder Arbeiter das Recht, dieVermittelung des Ausschusses bei Streitigkeiten mit an-deren Arbeitern der Fabrik, auch bei Streitigkeiten pri-vater Natur, anzurufen.
Die sociale Wirksamkeit des Herrn Brandts und seineVerdienste um daö Wohl der Arbeiter haben bekanntlich voreiniger Zeit auch allerhöchste Anerkennung durch Ver-MuuL chirö PMUchen OMch D. R.
Dem „Aeltesten-Collegium" steht es zu, aus allen Abheil-ungen der Fabrik „Vertrauensmänner" zu wählen, dieersteres in der Erfüllung seiner Aufgabe unterstützen müssen;diese Vertrauensmänner können vom Collegium zn den Sitz-ungen geladen werden und haben in diesem Falle auchStimmrecht.
Specielle Aufgabe der Vertrauensmänner (wie auch nochder einzelnen Ausschußmitglieder) ist es:
a) über Ucbelstände in der Fabrik, z. B. über schlechtesMaterial, über Nachlässigkeit oder Parteilichkeit bei Zu-theilung der Arbeit durch die Angestellten, über Fehleran den Maschinen und ungeeignete Einrichtungen irgendwelcher Art, den höheren Angestellten oder dem Principalin schicklicher und geeigneter Weise Anzeige zu machen;
d) darauf zu achten, ob die Sicherheilsvorrichtnngen unddie für die Gesundheit der Arbeiter getroffenen Einricht-ungen in gutem Zustande sind, resp. von den Arbeiternzweckentsprechend benutzt werden;
o) in Nothfällen, von denen Arbeiter betroffen werden, sichnach den häuslichen Verhältnissen derselben zn erkundigenund dann sür dieselben sich bei dem Principal oder beimAuSschussc zu verwenden,-
ä) auf gute sittliche Führung der jugendlichen Arbeiteraußerhalb der Fabrik Acht zu haben.
Eine Bestimmung des Statuts sür den Arbeitcr-AuSschußbesagt noch: „Der Fabrikherr legt in der Regel alle die Arbeits-ordnung und das Wohl der Arbeiter betreffenden Angelegen-heiten dem Ausschusse zur Berathung vor, unbeschadet deSRechtes jedoch, auch unabhängig vom Arbciterausschnsse An-ordnungen zu treffen."
Wohl gehört die Einrichtung des „Acltcstcn-Collegiums"nicht zu den WohlfahrtSeinrichtungen im strengen Sinne desWortes, aber sie ist in socialer Beziehung von höchster Be-deutung; denn sie stärkt das Selbstbewußtsein der Arbeiter, siefühlen sich gleichsam als freie Bürger einer kleinen Republik und empfinden weniger die Abhängigkeit vom Fabrikherrn; so-dann aber ist diese Einrichtung ein mächtiges Beförderungs-mittel der WohlfahrtSeinrichtungen.
Gehen wir zu den eigentlichen WohlfahrtSeinrichtungen über,so begegnet uns als älteste in der genannten Fabrik: dieArbeiterkassc.
2. Diese Arbeiterkasse wurde im Jahre 1873 gegründet;zum Beitritt sind sämmtliche Arbeiter und Arbeiterinnen ver-pflichtet. Der Mitgliederbeitrag beträgt 1 Ps. von 3 MarkVerdienst; der Fabrikinhaber gibt 50 °/o von den Gesammt-bciträgcn dieser Art als Zuschuß.
Zweck der Kasse ist:
g.) an die einzelnen Mitglieder Vorschüsse zu ertheilen, wennderen Nothwendigkeit nachgewiesen wird; ist ein Arbeiterohne Schuld in eine schwierige Lage gerathen, so be-kommt er zinslose Vorschüsse;
b) besondere Unterstützungen, sowohl einmalige wie längerandauernde, zu gewähren in Form von Schenkungen anMitglieder, deren Frauen und deren Kinder; die Kassezahlt alö regelmäßige Unterstützung: beim Tode derFrau eines Mitgliedes 20 M., beim Tode eines Kindes,welches über 1 Jahr alt ist, 10 M.. beim Tode einesKindes, welches unter 1 Jahralt ist, 5 M.;
o) Anschaffungen für die Arbeiter und Ln-Zros-Eiukäufezu machen in Lebensrnitteln, Kohlen rc.;
ä) für die Arbeiter Anschaffungen zu machen nach anderenRichtungen hin, als Bücher, Zeitschriften u. dgl.; fernerhat der Vorstand Zwecke der Erholung, der Gesundheits-pflege u. a. ähnliche soweit als möglich zu fördern undMittel dazu aus der Kasse zu bewilligen. --
Eine Schlußbemerkuug zu diesem Abschnitte besagt: „DelArbeiter-Ausschuß hat es sich zur Regel gemacht, denjenigenMitgliedern, die längere Zeit von Krankheiten in der Familieheimgesucht werden oder sonstige UnglückSsälle erlitten, wenn sieauch noch über eigenes Besitzthum oder Baarguthabcu verfügen,durch zinslose Vorschüsse oder durch Gclduutcrstützuug helfendzur Seite zu stehen, bevor sie ihre Ersparnisse auszu-zehren oder auf ihr Eigenthum Schulden aufzu-nehmen genöthigt sind."
Diese Worte sprechen sür sich selbst und illustriren denCharakter einer nach christkatholischen Grundsätzen geleitetenFabrik herrlich.
Auö der erwähnten Einrichtung haben sich, abgesehen von derArbeiter-Krankenkasse, welche nach den gesetzlichen Vor-schriften natürlich auch besteht, die übrigen Wohlfahrtsciurichl-uygen der Fabrik herausentwickel^dk wii im Folgenden noch«.