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11 (1839)
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lieber die Ahncnbildcr der Römer.

»er großen Eitelkeit schuldig zu machen. Ich bin ein Schulmann,dessen Pflicht es ist, in dergleichen Dingen ein wenig bewandert zn sei)».

Es ist bekannt," schreibt Herr Rloy in seiner Vorrede zu denverdeutschten Abhandlungen des Grafen von Taylus",daß die Ver-waltung der höhcrn obrigkeitlichen Aemter den römischen Edelleutendas Recht gab, die Bilder ihrer Vorfahren in ihren Vorsälcn aufzu- stellen. (8paolieim 6e ulu 65 praelt. IXumism. vil's. X. p. 3.)Es wurden dieselben"

Doch, nicht weiter! O-mlliorius in limmv! Herr Rloy strau-chelt bey dem ersten Schritte, den er über die Schwelle thut.

Ich will nicht fragen: wenn die Sache bekannt ist, was bedarf sieeines Währmannes? Eine Anführung zu viel, ist besser als eine zuwenig! Aber ich frage: warum ist Spanheim hier der Währ-mann? Spanheim ist in dieser Materie weder der erste noch derausführlichste Schriftsteller. Wenn Herr Aloy Neuere cilircn wollte,so hätten es Sigonius oder Lipsius seyn müssen.

Ich halte viel von einem Gelehrten, der mich gleich vor die rechteSchmiede weiset.

Und wenn Herr Rloy nun den Spanhcim für die rechte hielt? Sodann hätte er nicht sowohl diese, als eine andere Stelle ausihm (nehmlich I)il7. I. p. 4!).), wenigstens diese nicht ohne jene, an-führen müssen; weil wir nicht in dieser, sondern in jener, ans denHauptort des Cicero °" verwiesen werden, aus dem cS allein erhellet,daß das ^us imagmum den höhern obrigkeitliche» Personen eigen ge-wesen sey.

Ich mache ihnen dieses Vorrecht nicht streitig; aber ich glaube bc-Häupten zu dürfen, daß man es zu weit ausdehne, wenn man auchdie Vorsäle der Privatpersonen darunter begreift.

Ich meyne: daS ^us imüAiais acl memoiiam siol'lerilalemcjuvprvlleml-iL, welches Cicero / wie er sagt, erst durch seine Erhebungzum Aedilis erhielt, ging bloß auf öffentliche werter; und erstrecktesich auf das Wohnhaus der Bürger nicht. Dort, auf den Straßenund freyen Plätzen, in Tempeln und Gebäuden für daS Gemeine We-sen, hatten nur die das Recht, ihre Bilder aufjustcllcu, welche sich inkurulischen Würden um den Staat verdient machten. Aber wo findetman die geringste Spur, daß cS allen andern Römern sey benommengewesen, ihr eigenes Bildniß innerhalb ihrer vier Psählc zu haben?

° Erster Band, Allcnburg 1708. 4.°° Verr. V. e. t4.