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Briefe, die neueste Litteratur betreffend.
nug jener glaubt, daß es die rechten sind; dieser glaubt, daßsie hinlänglich sind. Also wird der Beweis wohl auf die dritteBedeutung passen? Auf einen Menschen, der gar keine Pflich-ten gegen ein höchstes Wesen erkennet? Eben so wenig. Denngegen diesen ist der gegenwärtige Beweis ein offenbarer Zirkel!Man setzt nehmlich das, was er leugnet, als bewiesen voraus,und bringt in die Erklärung der Redlichkeit Pflichten, die erfür keine Pflichten erkennet. Sollte dieser Beweis gelten: somag sich der Herr Hofprcdigcr Lramer in Acht nehmen, daßihn ein Papist nicht gegen ihn selbst kehret, und :n der nehm-lichen Form von ihm erhärtet, daß er kein gurcr Christ sey.Der Papist dürfte nehmlich nur sagen: lLin guter Christ su-chet die Pflichten, die ihm seine Religion auflegt, allesamtgetreu und sorgfältig zu erfüllen. Ü57un legt ihm diese auchPflichten gegen den Pabst auf, die Pflicht nehmlich, diesesOberhaupt der Rirche für untrüglich zu halten, roelcheHerr Cramcr nicht zu erfüllen trachtet. Der Beweis wärelächerlich; aber könnte Herr Lramer im Ernst etwas anders daraufantworten, als was der Mann ohne Religion in nnsrer drit-ten Bedeutung, zu seiner Vertheidigung vorbringen würde? Dasist unwidcrsprcchlich, sollte ich meynen. Also, zur vierten Be-deutung. Gilt der Beweis gegen einen Mann, der über alleReligion spottet? Hier giebt es zu unterscheiden. Entweder erspottet darüber, weil er von der Falschheit aller Religion über-zeugt ist; oder er spottet darüber, ohne diese Ueberzeugung zuhaben. Zn dem ersten Falle trift ihn der Beweis eben so we-nig, als den Mann ohne Religion in der dritten Bedeutung.Zn dem andern Falle aber ist er ein Rasender, dem manschlechterdings die gesunde Vernunft und nicht bloß die Religionabsprechen muß. Gegen diesen hat Herr Lramer Recht; voll-kommen Recht: ein Rasender, ein Mann ohne gesunde Vernunft,kann kein rechtschaffner Mann seyn.
Und das hat Herr Lramer mit seinem ersten Beweise be-wiesen! Doch die Wahrheit ist mir zu lieb, als daß ich ihmhier nicht mehr einräumen sollte, als er bewiesen hat. Ausseinem Beweise erhellt es zwar nicht, daß derjenige, der überdie Religion spottet, weil er von der Falschheit derselben über-