2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 2.
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die Unterabteilungen („lire e soldi di piccioli). Dabei bildeten nichteinmal die Soldi und Denare eine Einheit für sich; trotz wiederholterBemühungen vermochte die florentinische Regierung den Soldo ebenso-wenig in ein festes Verhältnis zu dem kleinen Silbergeld wie zu demGoldgeld zu bringen. Allerdings war der Florenus bei seiner Einführungim Jahre 1252 als ein Stück von 20 Soldi gedacht; in der Folgezeitaber wurde der Soldo noch soviel mehr verschlechtert als der Gold-gulden. dafs 1346 bereits 60, später sogar bis zu 85 Soldi auf einenGoldgulden gingen; noch gröfser waren die Schwankungen zwischendem grofsen und dem kleinen Silbergeld, den Soldi einerseits, den De-naren und Quattrini (= 4 Denare) anderseits. Die Zahlungen wurdenin der einen oder andern dieser Münzsorten stipuliert.
In ähnlicher Weise hatte Venedig eine Goldwährung und einedreifache Silber Währung, die sich an den alten Soldo, den thatsächlichkursierenden Soldo und an das thatsächlich kursierende Kleingeld an-schlofs. Auch hier waren alle Versuche, den gegenseitigen Wert dereinzelnen Münzsorten gesetzlich festzulegen, ohne Erfolg.
In Deutschland war die Verwirrung fast noch schlimmer. Seitdem 14. Jahrhundert kamen zwei Typen von Goldmünzen, der Dukatund der Goldgulden, in Betracht, seit der Einführung der ganz schwerenGuldengroschen oder Thaler drei grofse Kategorien von Silbermünzen,die Thaler und Silbergulden als erste Gruppe, ferner die Groschen undschliefslich das Kleingeld. Jede einzelne dieser Sorten existierte dazu nochin unzähligen Specialitäten je nach der Zeit und dem Ort ihrer Ausprägung.
Wie grofs dabei die Schwankungen des gegenseitigen Wertver-hältnisses selbst bei gleichbleibendem gesetzlichen Feingehalt waren,dafür sind die Veränderungen der Bewertung von Goldgulden undDukaten aufserordentlich charakteristisch. Dem Münzfufs beider Sorten,wie er in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzt wurde und bis1737 unverändert blieb, hätte ein Verhältnis von 100 Dukaten =137 1 -/äs Goldgulden entsprochen. In Wirklichkeit schwankte dasKursverhältnis beider Sorten, wie es sich aus Tarifierungen in Reichs-tagsbeschlüssen, Münzrecessen, Valvationstabellen u. s. w. ergiebt,zwischen den Gleichungen 100 Dukaten = 120 Goldgulden (1623 inKursachsen) und 100= 164 '/s Goldgulden (Ende des 17. Jahrhunderts).
Wenn hier schon bei gleichbleibendem gesetzlichen Feingehaltesolche Schwankungen vorkommen, dann kann man sich denken, umwieviel gröfser die Schwankungen zwischen dem grofsen und demkleinen Silbergeld gewesen sein müssen; denn während seit dem Reichs-tagsabschied von 1566 der Reichsspeciesthaler bis um die Mitte des18. Jahrhunderts wenigstens in seinem gesetzlichen Feingehalte keinerVeränderung unterlag — die thatsächlichen Ausmünzungen bliebenfreilich meist hinter dem gesetzlichen Gehalte zurück —, erfuhren die