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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
48
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48 Ertses Buch. 1. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.

mittleren und kleineren Silbermünzen ganz aufserordentliche Ver-schlechterungen, die in der bekannten Kipper- und Wipperzeit vonJ 6201623 ihren Höhepunkt erreichten. Die grofse Masse derUmlaufsmittel bestand dabei aus kleineren Münzstücken, aus Groschen,Kreuzern, Hellern, Pfennigen u. s. w., deren Ausprägung nicht nurzeitlich, sondern auch territorial aufserordentlich verschieden war.Wie in Italien , so baute sich auch hier auf dieses sich fortgesetzt ver-schlechternde Kleingeld eine besondere Rechnung auf. Der Thaler und Gulden des gewöhnlichen Verkehrs waren nicht identisch mit demSpeciesthaler" oderSpeciesgulden", die. als grofse Silberstücke ge-prägt wurden; derThaler in Rechnung" bedeutete vielmehr 24 Groschen,der Gulden 60 Kreuzer des umlaufenden Kleingeldes; sie waren keinegeprägten Münzstücke, sondern Sammelbegriffe, wie etwaSchock" undMandel". Der Thaler in Rechnung wurde in Preufsen erst seit 1750in einem wirklichen Thalerstück, der Rechnungsgulden wurde in Süd-deutschland erst 1837 durch ein wirkliches Guldenstück körperlichdargestellt, Vorher unterlagen die grofsen Silbermünzen fortgesetztenWertschwankungen gegenüber dem Rechnungsgelde des gewöhnlichenVerkehrs. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurde im Leipziger Miinz-recefs, der 1737 als Reichsmünzfufs adoptiert wurde, der Speciesthalerauf 32 Groschen = 11/3 Rechnungsthal er und auf 120 Kreuzer =2 Gulden tarifiert. Aber auch diese Bewertung liefs sich nicht allge-mein und nicht auf die Dauer durchsetzen.

Alle Versuche, die verschiedenen Münzsorten einem einheitlichenSystem einzugliedern und feste Wertverhältnisse zwischen ihnen ein-zuführen, zeigten in Deutschland ebensowenig Erfolg wie in Italien .Die Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts vermochten nicht andie Stelle des Sortenwirrwars ein geordnetes Münzsystem zu setzen.

Infolge des schwankenden Wertverhältnisses zwischen den einzelnenMünzsorten war es nicht gleichgültig, auf welche Sorte eine Zahlungs-verabredung lautete. Eine allgemeine Geldschuld in unserm modernenSinne gab es damals-nicht; die Wechselordnungen z. B. verlangten nebender Bezeichnung der Summe auch die Angabe der Geldsorte, in dergezahlt werden sollte; und noch in einem Cirkular Friedrichs desGrofsenan alle Regierungen und Justizkollegien" vom 12. Januar 1762lieifst es:Es ist eine allgemeine, in der selbstredenden Billigkeit ge-gründete Rechtslehre, dafs ein jeder Schuldner das ihm gescheheneAnleiten in eben der Münzsorte, wie er solches empfangen, nach demin- und äufserlichen Werte zurückzuzahlen verbunden sei". Erst ver-hältnismäfsig spät scheinen Kontrakte auf Geld schlechthin, aufCorrent"odergangbare Münze" häufiger geworden zu sein, und darüber, inwelchen Sorten solche Kontrakte erfüllt werden sollten, waren häufigeigene gesetzliche Bestimmungen oder gerichtliche Entscheidungen not-