52 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
zu kommen, zu einer abermaligen Verschlechterung ihres Kleingeldesgezwungen.
Wo man diese Schäden einsah und ihnen durch die Festsetzungeiner nur geringen Unterwertigkeit des kleinen Geldes entgegenzuwirkenversuchte, zeigten sich andere Schwierigkeiten. So verlangte dieReichsmünzordnung von 1559, dafs die Pfennige und Heller nur umJ/io hinter dem groben Geld an Feingehalt zurückbleiben sollten, unddas bedeutete bei der damaligen Prägetechnik, dafs solche Ausmün-zungen überhaupt nur mit Verlust möglich waren. Diejenigen Münz-stände, welche gegen die Reichsmünzordnung nicht verstofsen wollten,unterliefsen deshalb die Ausprägung von kleinem Geld fast vollständig,und die Folge davon war, dafs sie in Rücksicht auf den kleinen Ver-kehr das ganz schlechte Kleingeld derjenigen Münzstände, die sichum die Vorschriften der Reichsmünzordnung überhaupt nicht kümmerten,auch in ihren Territorien zulassen mufsten. In England , wo mangleichfalls das Kleingeld mit einem so hohen Feingehalte ausstattete,dafs seine Prägung nur unter Verlusten für die Münzstätte möglichwar und deshalb nur in ungenügendem Umfange erfolgte, herrschte im15., 16. und teilweise auch im 17. Jahrhundert ein solcher Mangel ankleinen Münzen, dafs Städte und sogar Privatpersonen, namentlichKaufleute, Zeichengeld aus Messing u. s. w. ausgaben.
Die Schwierigkeit des Problems wurde gemildert durch das all-mähliche Durchdringen der Einsicht, dafs der Staat für ein geordnetesGeldwesen nötigenfalls finanzielle Opfer zu bringen habe. Völlig gelöstwurde es jedoch erst durch die allmähliche Ausbildung der Grundsätzeder modernen Scheidemünzpolitik, durch die Erkenntnis, dafs man daskleine Geld, ohne seinen Nennwert und ohne das ganze Geldwesen zugefährden, unterwertig ausprägen kann, wenn man mit der Ausmünzungnicht über den Verkehrsbedarf hinausgeht, wenn man es durch Be-schränkungen seiner Zahlungskraft auf einen niedrigen Maximalbetragauf die Sphäre des Kleinverkehrs beschränkt, und wenn man ihm darüberhinaus allenfalls noch durch eine Verpflichtung des Staates zur Um-wechslung in vollwertiges Geld einen besonderen Rückhalt schafft,Ansätze zu einer diesem System entsprechenden Praxis sind schonfrühzeitig dagewesen; so wurde in England in der ersten Hälfte des17. Jahrhunderts gleich nach der Einführung des staatlichen Kupfer-geldes dessen Zahlungskraft auf kleine Beträge beschränkt, und inBrandenburg-Preufsen finden sich im 17. Jahrhundert gleichfalls ver-einzelte Vorschriften, welche die Zahlungskraft der Pfennige und auchder Groschen mehr oder weniger begrenzten; auch hinsichtlich desUmfangs der Prägung von kleinem Geld wurde in einzelnen Periodennach vernünftigen Prinzipien verfahren. Es fehlte aber an der konse-quenten Durchbildung und Innehaltung der in der praktischen Er-