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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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64 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.

dem Mangel und der schlechten Beschaffenheit des Silbergeldes ge-litten. aber um den Preis des so viel bequemeren Goldumlaufs wollteNiemand das Silbergeld erkaufen.

Es fragte sich, was zur Erhaltung des Goldumlaufs gegenüber derVerschiebung des Wertverhältnisses geschehen könnte. Verbieten, dafsGoldmünzen eingeschmolzen und exportiert würden? Man wufsteaus vielen Erfahrungen, dafs solche Verbote unwirksam sind. Es bliebmithin nur übrig, das Silber nicht herein zu lassen; wenn es nicht inden Verkehr eindringen kann, vermag es das Gold nicht zu verdrängen.Eindringen kann es aber in den Verkehr nur in der Form geprägterMünzen, und der Staat allein hat das Recht, aus Silberbarren Münzenherzustellen. Wenn der Staat sich weigerte, das bei seinen Münz-stätten eingelieferte Silber auszuprägen, dann war der drohenden Silber-invasion ein Riegel vorgeschoben. Die Weigerung, Silber in beliebigenMengen auszuprägen, das war also der Weg, auf welchem der vor-handene Goldumlauf gegenüber den Veränderungon des Wertverhält-nisses zwischen Silber und Gold wirksam verteidigt werden konnte.

Die englische Regierung zögerte nicht, diesen Weg zu beschreiten,obwohl ein formales Hindernis entgegenstand. Seit dem Jahre 1666war der englischen Münze die Verpflichtung auferlegt, jede Menge vonGold und Silber, die ihr gebracht wurde, für den Einlieferer unent-geltlich auszuprägen; Jedermann hatte mithin einen Anspruch und einRecht darauf, sich von der staatlichen Münzanstalt beliebige Mengenvon Gold und Silber ausprägen zu lassen. Man nennt dieses Recht,das in der modernen Geldverfassung von grofser Bedeutung ist,, dasfreie Prägerecht.

Die englische Regierung setzte sich jedoch über dieses Bedenkenhinaus. Noch ehe das für private Rechnung ausgemünzte Silber denEinlieferern zurückgegeben war, wurde die Münze angewiesen, dieausgeprägten Stücke wieder einzuschmelzen und fernerhin von Privatenkein Silber mehr zur Ausmünzung anzunehmen.

Der Befehl war zweifellos ein Verstofs gegen das strenge Recht;aber die von der Regierung ergriffene Mafsregel erschien im allge-meinen Interesse als so selbstverständlich, dafs das Parlament nichtzögerte, sie zu legalisieren.

Mit dieser im Jahre 1798 erfolgten Aufhebung des freien Präge-rechtes für Silber war England aus der Doppelwährung heraus zueinem System gelangt, welches bereits die wesentlichen Merkmaleunserer modernen Goldwährung an sich trug.

Für das Gold allein bestand das freie Prägerecht fort, und damitwar der Wert des englischen Geldes auf die Dauer mit dem Werte einesbestimmten Gewichtsquantums Gold verbunden. Die englische Münz-stätte prägte damals und prägt heute noch aus der Unze Münz -