2. Kapitel. Die Entwicklung- der Geldsysteme. § 6.
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gold (Standard Gold) von n /i2 Feinheit für Jedermann unentgeltlich77 sh. 101/2 d. Der Preis der Unze Standard Gold kann deshalb niemerklich unter diesen Satz sinken, da dieser Preis stets durch Ein-lieferung bei der Münze zu erzielen ist. Anderseits ist in je 77 sh. 10 '/2 denglischer Goldmünzen — abgesehen von der geringfügigen Abnutzung— stets je eine Unze Standard Gold enthalten; es liegt deshalb fürNiemand ein Grund vor, merklich mehr als 77 sh. 10 d für die UnzeStandard Gold zu bezahlen, solange Gold das Hauptumlaufsmittel istund man auf Verlangen jederzeit Zahlung in Goldmünzen erhaltenkann. Der Preis der Unze Münzgold in Goldgeld kann also infolgeder freien Prägung für Gold weder merklich über 77 sh. 10 72 d steigennoch unter diesen Preis fallen, zwischen dem ungeprägten Gold undden Goldmünzen ist eine feste Beziehung hergestellt.
Dieselbe Mafsregel, welche dem Eindringen des Silbers einen Riegelvorschob, die Aufhebung der freien Prägung für Silber, war gleich-zeitig die erste Voraussetzung dafür, dafs die Silbermünzen in ihremGeldwerte von ihrem Silbergehalte unabhängig gemacht und dem Gold-geld angegliedert wurden.
Solange freie Prägung auch für Silber bestand, konnten sich dievollwichtigen Silbermünzen ebensowenig von ihrem gesetzlichen Silber-gehalte entfernen, wie die Goldmünzen von ihrem Goldgehalte. Die Silber-münzen konnten lediglich um den Betrag der Abnutzung unter ihrengesetzlichen Silbergehalt sinken, und die Abnutzung war ja damalsbei den englischen Silbermünzen sehr erheblich; aber sie konntenniemals über ihren gesetzlichen Silbergehalt steigen; solange die Münzefür ein Troypfund Standard Silber (von 37 /-io Feinheit) 62 Schillinggab, konnte der Preis des Troypfundes Standard Silber nicht unter62 sh. sinken, der Schilling konnte nicht über den Wert von Troy-pfund Standard Silber steigen. Wenn der Wert des Silbers zurück-ging, mufste auch der Wert des aus ihm geprägten Geldes zurückgehen.Sobald aber die Münze kein Silber mehr zur Ausprägung annahm,konnten die Besitzer von Silberbarren in die Zwangslage kommen,sich mit weniger als 62 sh. für das Troypfund zufrieden zu geben;der Wert des geprägten Schillings konnte sich, weil der Staat nunmehrsein Prägemonopol faktisch ausübte, über den Wert seines Metallgehalteserheben, aber nur bis zum Werte des Goldäquivalentes des Schillings,da ja Jedermann für die Unze Standard Gold 77 sh. 10 '/2 d erhaltenkann und Niemand mehr als den durch diese Gleichung gegebenenGoldwert für die Beschaffung englischen Geldes aufzuwenden braucht.
In der That zeigte es sich, dafs nach der Einstellung der freienSilberprägung die Silbermünzen, trotz des weiteren Bückgangs des Silber-preises und trotz ihrer beträchtlichen Abnutzung, sich auf dem ihnenbeigelegten Werte, der sich seinerseits vom Goldgeld ableitete, erhielten.
Helfferich , Das Geld. 5