66 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
Die Aufhebung der freien Prägung für Silber, die auf den Bedarfdes Verkehrs beschränkte und ausschliefslich für Rechnung des Staateserfolgende Ausprägung von Silbermünzen stellte sich mithin als dasMittel heraus, durch welches der Wert der Silbermünzen von ihremMetallgehalte losgelöst und durch Tarifierung wirksam mit dem Gold-geld verbunden werden konnte.
Freilich mit einer Einschränkung, die sich aus den bisherigenAusführungen von selbst ergiebt.
Der Wert einer Münze kann nie unter den Wert ihres effektivenMetallgehaltes sinken, weil die Münze jederzeit eingeschmolzen und inRohmetall verwandelt werden kann. Nur ein ihren Metallgehalt über-steigender Wert kann den Münzen bei beschränkter Prägung beigelegtwerden. Jede ihren Metallgehalt linterwertende Tarifierung treibt dieMünzen in den Schmelztiegel; das hatte die bisherige Entwicklung zurGenüge gezeigt.
Diese Erfahrungen und Erwägungen waren mafsgebend für dieGrundzüge der Neuordnung des englischen Geldwesens, die im Jahre 3 81(5vorgenommen wurde und zum erstenmal eine „Goldwährung" schuf.Die Neuordnung verzögerte sich bis zu diesem Jahre infolge dernapoleonischen Kriege, die vorübergehend das englische Geldwesen ingrofse Unordnung brachten.
Die wesentlichsten Züge der im Jahre 1816 gesetzlich begründetenenglischen Goldwährung sind folgende:
Freie Prägung besteht allein für Gold; der Wert des Geldes istdadurch mit dem Werte des Goldes verbunden.
Die Silbermtinzen werden unter dem ihnen beigelegten Goldwerteausgeprägt, und zwar ausschliefslich für Rechnung und auf Anordnungder Regierung und in einem den Bedarf des Verkehrs an Silbergeldnicht überschreitenden Umfange. Während bisher 62 sh. aus dem Troy-pfund Münzsilber geprägt worden waren, wurden von nun an 66 sh.aus dem Troypfund ausgebracht. Die Silbermünzen wurden also ummehr als 6 Proz. in ihrem Feingehalte verkürzt, und zwar in der Ab-sicht, sie auch bei etwaigen künftigen Steigerungen des Silberwertes imUmlauf erhalten zu können, d. h. um auszuschliefsen, dafs ihr Silbergehaltbei einer solchen Steigerung ihren Nennwert überschreite und so ihreEinschmelzung lohnend mache; die Erfahrung des ganzen 18. Jahr-hunderts, die gezeigt hatte, dafs nur durch Abnutzung unterwertiggewordene Silbermünzen sich im Umlauf halten konnten, war nichtumsonst gewesen. Die strenge Begrenzung der Ausgabe der unter-wertigen Silbermünzen auf den Umfang des Verkehrsbedarfs machtees möglich, sie auf dem ihnen beigelegten höheren Geldwerte zu erhalten.
Schliefslich wurde nur den Goldmünzen die volle gesetzlicheZahlungskraft belassen, die Zahlkraft der Silbermünzen dagegen auf