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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
78
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78 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.

Diesem Zustande wurde im Jahre 1875 ein Ende gemacht durchdie Einführung einer frei ausprägbaren Goldmünze, des Zehngulden-stücks, das gesetzliche Zahlungskraft zu seinem Nennwerte erhielt.Ein Zehnguldenstück enthält 6,72 g Münzgold von 9 /io Feinheit; ausdem Kilogramm Feingold werden 1653,43 Gulden geprägt, und da fürdas Kilogramm 5 Gulden Prägegebühr berechnet werden, kann manjederzeit für ein Kilogramm Feingold 1648,43 Gulden erhalten. Unterdiesen Preis in niederländischem Gelde kann das Gold nie sinken, undmithin kann sich der Wert des niederländischen Geldes niemals überdas diesem Preise entsprechende Goldäquivalent erheben. Solange derMetallwert des Silberguldens ein geringerer ist, als das Geldäquivalentdes Goldguldens, und solange die niederländische Regierung nicht dieVerpflichtung übernimmt, Silbergulden auf Verlangen in Goldgulden ein-zulösen, ist die Möglichkeit vorhanden, dafs der Silbergulden den ihmbeigelegten Goldwert nicht erreicht, und dafs ein Aufgeld auf Gold-münzen entsteht. Der Zustand würde dann mit einer PapierwährungÄhnlichkeit haben, jedoch mit dem Unterschiede, dafs nicht eine grenzen-lose Entwertung des niederländischen Geldes, sondern nur eine Ent-wertung bis auf den Silbergehalt des Silberguldens stattfinden könnte.In Wirklichkeit hat sich bisher das holländische Geld stets auf seinerGoldparität gehalten.

Ein zweiter Fall dieser Art'wurde geschaffen durch die Einstellungder indischen Silberprägung im Juni 1893. Von vornherein verfolgtediese Mafsregel den Zweck, den Wert des indischen Geldes von demsich fortgesetzt entwertenden Silber unabhängig zu machen und ihnin eine feste Beziehung zum Werte des englischen Goldgeldes zubringen. Um das letztere Ziel zu erreichen, wurde gleichzeitig mitder Einstellung der freien Silberprägung verfügt, dals die indischenMünzstätten gegen Einlieferung englischer Goldmünzen indische Silber-rupien verabfolgen sollten, und zwar 15 Rupien für den Sovereign oderfür je 16 d in englischem Goldgelde eine Rupie. Die Folge dieserMafsregeln war, dafs sich der AVert der Rupie über den Wert ihresSilbergehaltes erheben konnte, aber nicht wie der Wert des hollän-dischen Silberguldens von 1873 bis 1875 unbegrenzt, sondern nur biszu dem Werte von 16 d englischer Währung, der seinerseits gegebenist durch ein bestimmtes Goldquantum. Der Wert des Silbergehaltesder Rupie in englischem Gelde ist bei einem Silberpreise von etwa 22 dpro Unze Standard Silber, wie er gegenwärtig (Dezember 1902) inLondon notiert wird, etwa 8 '/'t d. Der Wert der Rupie in englischemGoldgelde kann sich mithin bei einem Silberpreise von 22 d zwischen8 Vi d und 16 d bewegen. Eine Erhöhung des Silberwertes gegenüberdem GoldAverte würde den Spielraum verengern, eine weitere Ent-wertung des Silbers würde ihn erweitern.