Druckschrift 
Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
129
Einzelbild herunterladen
 

4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauch der Edelmetalle. § 2. 129

häufig geändert; denn da sicli die Edelmetalle den Verordnungen nichtfügten, mufsten sich die Verordnungen nach den Schwankungen derMarktrelation von Gold und Silber richten, wenn anders man nichtauf die Münzen des einen oder andern Metalls gänzlich verzichten wollte.

Was den thatsächlichen Zustand des französischen Geldumlaufsanlangt, so erscheint es sicher, dafs die starke brasilianische Gold-produktion das Goldgeld beträchtlich vermehrt hat. In den letztenJahrzehnten des 18. Jahrhunderts ist dann, entsprechend der Abnahmeder Goldgewinnung und der Steigerung der Silberproduktion, ein Um-schwung eingetreten. Die Verschiebung der Marktrelation zu Gunstendes Goldes führte zur Einschmelzung. und zum Export der nunmehrin der gesetzlichen Relation unterwerteten Goldmünzen, und dieser Vor-gang gab den Anlafs zu einer neuen Tarifierung, die in der Folgezeitvon der gröfsten Bedeutung geworden ist. Auf Veranlassung desMinisters C alonne erschien unterm 30. Oktober 1785 eineDeclarationdu Roi portant fixation de la valeur de l'or relativement ä l'argent etc.",in welcher eine Verringerung des Feingehaltes der Goldmünzen beigleichbleibendem Nennwerte vorgeschrieben wurde; das der neuen Be-messung des Feingehaltes zu Grunde gelegte Wertverhältnis von Silberund Gold war 1 :15,5. Diese Tarifierung ist später von der Gesetz-gebung der Republik beibehalten worden, als diese im Jahre 1803,durch das Gesetz vom 7. Germinal des Jahres XI (28. März 1803), dasfranzösische Geldwesen auf Grund der Frankenrechnung neu ordnete.

Es verdient hervorgehoben zu werden, dafs in dem französischenMünzgesetz von 1803 der Grundsatz der Doppelwährung mit einerdauernd festen Tarifierung beider Metalle keineswegs präcis ausge-sprochen ist. Das Gesetz begründete die französische Münzverfassungvielmehr der Form nach auf das Silber, indem es erklärte:Fünf GrammSilber von 9 /io Feinheit bilden die Münzeinheit". Das Gold kam nursubsidiär hinzu in der Form, dafs das Gesetz vorschrieb:Es werdenGoldstücke von 20 und 40 Frs. geprägt". Der ursprüngliche Entwurfenthielt sogar den ausdrücklichen Vorbehalt, dafs die Goldstücke (nichtaber die Silberstücke) eventuell in ihrem Feingehalte sollten geändertwerden können. Eine solche Änderung ist jedoch niemals erfolgt, undda- den Goldmünzen und Silbermünzen in gleicher Weise der Charakterals gesetzliches Zahlungsmittel zukam und sie sich bei den Zahlungs-leistungen gegenseitig zu ihrem Nennwerte vertreten konnten, da fernerbeide Metalle gegen eine mäfsige Münzgebühr frei ausprägbar waren,ist das französische Münzsystem des Jahres 1803 als eine Doppelwährungzu bezeichnen.

Das Wertverhältnis von 1 : 15,5 war, als es von C alonne einge-führt wurde, für das Gold erheblich zu günstig gegriffen. Die Ent-wertung des Silbers jedoch, welche im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts

Helfferich, Das Geld. 9