132 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.
zu hoch bewertet. Die Folge davon war, dafs in Holland ausschliefslichGold und überhaupt kein Silbergeld geprägt wurde. Wenn trotzdem dieEinziehungen gelegentlich der holländischen Münzreform um die Mitte des19. Jahrhunderts etwa 94 Mill. Fl. in Silber und nur 50 Mill. Fl. in Goldergaben, so kam das daher, dafs die alten Silbermünzen zu stark abgenutztwaren, als dafs sie die Einschmelzung und den Export gelohnt hätten,während umgekehrt von dem Goldgelde, das ausschiefslich den Verkehrmit dem Auslände vermittelte, stets erhebliche Beträge wieder abflössen.Von 1816 bis 1847 waren 172 Mill. Fl. in Gold ausgemünzt worden, vondenen, wie oben erwähnt, 1847 nur noch 50 Mill. Fl. vorhanden waren.Trotz der starken Goldprägungen galt in der öffentlichen Meinung dasSilber nach wie vor als das eigentliche Geld, das den Sitten und Ge-bräuchen des Landes am meisten entspreche. Die Erkenntnis, dafsbei dem bestehenden Wertverhältnis die Zulassung des Goldes eine nach-haltige Verbesserung des Silberumlaufs unmöglich mache, hat schliefslicheine gegen das Gold gerichtete Münzgesetzgebung hervorgerufen.
Nach langwierigen Verhandlungen kam am 26. November 1847 einMünzgesetz zu stände, das an Stelle der formell bestehenden Doppel-währung eine reine Silberwährung einführte. In der Durchführungdieses Gesetzes wurde im Jahre 1850 das umlaufende Goldgeld einge-zogen und unter erheblichen Kosten durch einen Silberumlauf ersetzt.
Deutlicher als durch diese holländische Münzreform konnte dieallgemeine Auffassung, dafs für absehbare Zeit das Silber das Geld-metall des europäischen Kontinents sein werde, nicht zum Ausdruckgebracht werden.
Im Gegensatz zu der geschilderten Entwicklung in den europä-ischen Staaten vollzogen sich die Dinge in den Vereinigten Staaten von Amerika .
Die amerikanische Geldverfassung beruhte ursprünglich auf demGesetz vom 2. April 1792. Dieses Gesetz bestimmte, dafs der verliältnis-mäfsige Wert von Gold und Silber in allen Münzen der VereinigtenStaaten 15:1 sein sollte, dafs die Gold- und Silbermünzen gesetzlichesZahlungsmittel bei jeder Art von Zahlung sein sollten und dafs dieMünzanstalten für Jedermann unentgeltlich Gold- und Silbermünzenausprägen sollten. In diesen Bestimmungen war die Doppelwährungformell in vollendeterer Weise proklamiert, als vorher in England undspäter in Frankreich .
Das Wertverhältnis von 15:1 entsprach bei seiner Einführungungefähr der Relation auf dem Weltmarkte. Aber der Rückgang desrelativen Silberwertes, der in England die Veranlassung zur Begründungder Goldwährung gab, während er in Frankreich zu einem über-wiegenden Silberumlauf führte, erzeugte bald eine Differenz zwischen