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banken verzögerte, so lag die Ursache in Meinungsverschiedenheitenzwischen den Verbündeten Regierungen über wichtige Punkte der an-gestrebten Reform, insbesondere über die Art der den Einzelregierungenfür die Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungenund Entschädigungen und über die Frage der Umwandlung der Preufsi-schen Bank in eine Reichsbank. Es war bekannt geworden, dafs einBankgesetzentwurf, der die Schaffung einer Reichsbank enthielt, bereitsim Jahre 1872 ausgearbeitet worden war und sogar bereits die Unter-schrift des Reichskanzlers trug, als er im letzten Augenblick an demWiderstande des preufsischen Finanzministers Camphausen scheiterte.
Um einen Druck auf die Regierungen zur möglichst schleunigenErledigung der Papiergeld- und Bankfrage auszuüben, fügte der Reichs-tag dem Münzgesetz einen Artikel bei, der gewisse einschneidende Be-stimmungen über Staatspapiergeld und Banknoten traf. In der Fassung,in welcher dieser Artikel 18 in der zweiten Lesung angenommen wurde,schrieb er vor, dafs bis spätestens zum 1. Januar 1875 alle nicht aufReichswährung lautenden Zettel — einerlei ob Noten oder Staats-papiergeld — eingezogen werden sollten; von diesem Termin an solltennur noch solche papiernen Umlaufsmittel geduldet werden, die aufReichswährung in Beträgen von mindestens 100 Mark lauteten.
Da die Existenzfähigkeit namentlich des kleinstaatlichen Papier-geldes wesentlich darauf beruhte, dafs es in kleinen Abschnitten, dieerfalirungsgemäfs seltener als grofse Abschnitte zur Einlösung präsen-tiert werden, ausgegeben war, da aufserdem der vorgeschriebene Terminsehr knapp anberaumt war, sah sich der Bundesrat in der That ver-anlafst, sich sofort mit der Materie zu befassen. Die Meinungsver-schiedenheiten waren aber auch jetzt innerhalb des Bundesrats nochso grofs, dafs es nicht gelang, bis zur dritten Lesung des Münzgesetzeszu einer Einigung zu kommen. Da der Reichstag sich nicht mit un-verbindlichen Erklärungen zufrieden geben wollte, unterbrach er diedritte Lesung des Münzgesetzes, bis die Regierung im stände wäre,bestimmte Vorschläge hinsichtlich des Staatspapiergeldes zu machen.
Im Bundesrat einigte man sich nun im Prinzip darüber, das Staats-papiergeld durch ein Reichspapiergeld, die Reichskassenscheine, zu er-setzen, die behufs Erleichterung der Einziehung des Staatspapiergeldesan die Einzelstaaten nach Mafsgabe ihrer Bevölkerung verteilt werdensollten. Ein Gesetzentwurf kam jedoch nicht zu stände, da Bayern auf der gleichzeitigen Regelung der Papiergeld- und Bankfrage bestand,und da Bismarck aus politischen Gründen eine Majorisierung Bayerns vermeiden wollte. Aber auf der Grundlage des Gedankens der Schaffungeines Reichspapiergeldes kam es schliefslich unmittelbar vor Schlufs derReichstagssession doch noch zu einer Einigung zwischen den Verbün-deten Regierungen und dem Reichstag über die Formulierung des viel
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