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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
179
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6. Kapitel. Die Ausbreitung der Goldwährung und die Silberentwertung. §1. 179

Quantum von Silbergeld durch seine Ausprägung als unterwertigeScheidemünze dem Umlauf sicherte. Jetzt aber zeigte man sich nichtgewillt, den durch diese Passivität entstandenen Goldumlauf gegendas eindringende Silber preiszugeben. Die öffentliche Meinung, nament-lich in den Kreisen des Handels und der Industrie, verlangte die Ein-stellung der Silberprägungen, und obwohl in jener Zeit sowohl inFrankreich als auch in Belgien die Finanzminister bekannte Anhängerdes Doppel Währungssystems waren, sahen sich die Regierungen zueinem Eingreifen veranlafst.

Anfang September 1873 beschränkte der belgische FinanzministerMalott die Prägung von Fünffrankenthalern auf der Brüsseler Münzeauf 150 000 Frs. pro Tag, während sie vorher etwa 300 000 Frs. proTag erreicht hatte. Um dieselbe Zeit, am 6. September 1873, wurdedie Pariser Münze angewiesen, mit ihren täglichen Silberausmiinzungen,die den Betrag von 750000 Frs. erreicht hatten, 200 000 Frs. nicht zuüberschreiten; der Münze in Bordeaux wurde ein Höchstbetrag von80 000 Frs. zugewiesen.

Die Schweiz prägte damals keine eigenen Münzen. Auf ihre An-regung trat im Januar 1874 eine Konferenz der Münzbundstaaten zu-sammen, um über die Lage zu beraten und Beschlüsse zu fassen. DieSchweiz verlangte die völlige Einstellung der Silberprägung, aber dieKonferenz ging nicht soweit; sie begnügte sich damit, durch die Kon-vention vom 31. Januar 1874 den einzelnen Münzbundstaaten Höchst-beträge für die Ausprägung von Fünffrankenthalern zuzuteilen, imganzen 140 Mill. Frs. Für die folgenden Jahre wurden ähnlicheKontingentierungen festgesetzt (durch Konventionen vom 5. Februar1875 und 6. Februar 1876). Mitte 1876 endlich wurde sowohl inFrankreich als auch in Belgien die Ausmünzung von Silbercourantgeldprinzipiell eingestellt, nur das von den französischen Münzanstaltengegen Münzscheine bereits angenommene Silber wurde in den nächstenJahren noch ausgeprägt. Auf Grund eines Abkommens vom 5. November1878 wurde schliefslich die Einstellung der Silberprägung für das ge-samte Gebiet des Lateinischen Münzbundes verfügt.

Immerhin waren die Silbercourantprägungen der Lateinischen Miinz-union auch in den Jahren 1874 bis 1879 nicht unbedeutend, wie sichaus folgender Zusammenstellung ergiebt.

Jalire

Frankreich

Belgien

Italien

Schweiz

Griechenland

Zusammen

1874

1875

1876

1877

1878

1879

59 996 01075 000 00052 661 31516 464 2851 821 420

12 000 00014 904 70510 799 425

60 000 00050 000 00031 951 71522 048 2859 000 00020 000 000

7 978 250

5 988 9959 429 34544 525

139 974 260145 893 700104 841 80038 557 09510 821 42020 000 000

Summe | 205 943 030 |37 704 130 193 000 000 | 7 978 250

15 462 865

460 088 275

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