200 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.
171-7 bis 1798 bestand in England ein Doppelwährungssystem; abertrotzdem England in jener Zeit eine bedeutendere Stellung im inter-nationalen Geld- und Edelmetallverkehr einnahm, als Frankreich zurZeit des Bestehens seiner Doppelwährung, hat bisher Niemand derenglischen Doppelwährung eine ähnliche Wirkung auf das Wertver-hältnis der Edelmetalle zugeschrieben, wie sie vielfach für die französi-schen Doppelwährung vindiziert worden ist. Die Thatsache , dafs währendder ganzen Zeit des Bestehens des englischen Doppelwährungssystemsdas Wertverhältnis auf dem offenen Markte für das Silber ein günstigereswar, als die gesetzliche englische Relation, steht gegen jede Anzweif-lung fest. Hier hat also das Doppelwährungssystem die ihm zuge-schriebene Wirkung nicht ausgeübt; wenu thatsächlich während desBestehens der französischen Doppelwährung sich das Marktverhältnismit der gesetzlichen Relation gedeckt hätte, so Avtirde sich aus demVersagen der englischen Doppelwährung der Schlufs ergeben, dafs diebehauptete Wirkung nicht eine sich mit Notwendigkeit aus dem Systemergebende sein kann.
Aber die Behauptung selbst, die französische Doppelwährung habedas Wertverhältnis der beiden Edelmetalle auf der Relation von 1: 15,5stabilisiert, ist nicht ganz zutreffend.
Wie bereits dargestellt wurde, zeigte der Silberpreis in der erstenHälfte des 19. Jahrhunderts eine sinkende Tendenz; in London sankder Preis der Unze Standard Silber im Jahre 1848 bis auf 58 d,entsprechend einem Wertverhältnis von 1 :16,12 zwischen Silber undGold. In den Jahren der Steigerung der Goldgewinnung trat die um-gekehrte Bewegung ein; der Londoner Silberpreis stieg bis auf 62,75 d,entsprechend einem Wertverhältnis von 1 : 15,03. Die Spannung stelltsich auf 7 l /i Prozent.
Man hat eingewendet, dafs diese Schwankungen auf dem Londoner Markte nur durch die Kosten des Transports von Gold und Silberzwischen London und Paris entstanden seien. Wenn in Paris dasWertverhältnis der beiden Edelmetalle sich in genauer Übereinstimmungmit der gesetzlichen Relation befunden hätte, so habe in London ,falls Silber nach Paris versendet werden sollte, das Silber um dieTransportkosten billiger sein müssen; umgekehrt, wenn London Silberaus Paris beziehen wollte, so habe das Silber in London um dieTransportkosten höher sein müssen, als dem französischen Wertver-hältnis entsprochen hätte.
Dieser Einwand hätte jedoch nur dann eine Berechtigung, wennwirklich auf dem Pariser Edelmetallmarkte sich das Wertverhältnisder beiden Edelmetalle auf dem Satz von 1 :15,5 erhalten hätte.Aber diese Voraussetzung trifft nicht zu. Wir haben fortlaufendeNotierungen des Preises von Gold- und Silberbarren auf dem Pariser