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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
215
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1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 3. 215

denn die gegebene Definition bezieht sich lediglich auf den wirtschaft-lichen Geldbegriff. Die Erörterung der Frage, was in juristischemSinne als Geld anzusehen ist. bleibt dem folgenden Abschnitte vorbehalten.

Die verschiedenen Arten von Verkehrsobjekten, welche als Trägerder Geldfunktionen, sei es in ihrer ordentlichen Bestimmung, sei es nur ge-legentlich, in Betracht kommen, lassen sich in folgende Kategorien scheiden:

1. Das gemünzte Metallgeld,

2. Das vom Staat ausgegebene Papiergeld,

3. Die Banknoten,

4. Checks, Wechsel und ähnliche Obligationen,

5. Briefmarken, Coupons, Konsumvereinsmarken u. dgl.

Das gemünzte Metallgeld wird in der Regel als die klassischeForm des Geldes überhaupt angesehen, und das nicht mit Unrecht so-wohl in Anbetracht der geschichtlichen Entwicklung, als auch derheutigen Geldverfassung der meisten und wichtigsten Kulturländer. Eswurde im historischen Teil dieses Buches gezeigt, wie die Funktion desGeldes in der geprägten Münze ihre erste Verkörperung fand, wie dasGeld in der Münze zum erstenmal äußerlich unterschieden den übrigenVerkehrsobjekten gegenübertrat. Ein Nimbus dieser ersten deutlichenAusscheidung des Geldes aus dem Kreise der übrigen Verkehrsgüter istnoch heute der Münze geblieben; sie ist heute die einzige Erscheinungs-form des Geldes, der von der Theorie ganz allgemein und ohne jedenWiderspruch der Charakter als Geld zuerkannt wird. Trotzdem istes nicht unnütz, daran zu erinnern, dafs es Münzsorten giebt, derenGeldcharakter selbst innerhalb des Staates, der sie ausprägt, nichtganz aufser Zweifel steht oder denen überhaupt Niemand Geldcharakterbeimifst; so z. B. die Handelsmünzen, die für den Verkehr mit fremdenStaaten geprägt werden, wie die österreichischen Maria-Theresia-Thaler.Niemand wird diese letzteren als österreichisches Geld ansehen trotzder Münzform und trotz ihrer Herstellung auf denselben staatlichenMünzstätten, welche die als Geld anerkannten österreichischen Münzender Gulden- oder Kronen Währung prägen. Und warum nicht?weildiese Handelsmünzen in Österreich selbst nicht die ordentlicheBestimmung haben, den Verkehr zwischen den wirtschaftendenIndividuen zu vermitteln. An diesem Ausnahmefall geprüft, trifftmithin unsere Definition zu: die äufsere Erscheinung der Münze istfür den Geldcharakter nicht entscheidend, sondern die ordentliche Be-stimmung zu einer speciellen Funktion.

Erheblich auseinander gehen die Ansichten bereits über denCharakter des vom Staate ausgegebenen Papiergeldes. Während dieeinen das Staatspapiergeld bedingungslos als Geld anerkennen, be-streiten andere ihm den Geldcharakter, weil es keinenEigenwert"enthalte, sondern ob einlösbar oder nicht seinen Wert nur vom