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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
216
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216 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung-,

Metallgeld herleiten könne, sei es dafs sie denEigenwert" oderSubstanzwert" an sicli für wesentlich für den Geldbegriff halten, seies dafs sie einem des Eigenwertes entbehrenden Verkehrsobjekte dieMöglichkeit, als Wertmafs zu fungieren, absprechen. Andere tragenauch in die Frage nach dem wirtschaftlichen Charakter des Staats-papiergeldes ein juristisches Moment hinein, indem sie das mit gesetz-lichem Zwangskurse ausgestattete Papiergeld als Geld anerkennen, nichtaber das Papiergeld ohne Zwangskurs.

Noch beträchtlicher sind die Meinungsverschiedenheiten über denGeldcharakter der Banknote, während hinsichtlich der Wechsel, Checksund ähnlicher Papiere, sowie hinsichtlich der mitunter an Geldesstattverwendeten Briefmarken, Coupons usw. wohl ganz allgemein darinÜbereinstimmung herrscht, dafs sie aufserhalb des Begriffs des Geldesstehen. Der Umstand, dafs die Banknote zweifellos eine Urkunde übereine auf Geld lautende Forderung ist, hat vielfach Veranlassung zuder Folgerung gegeben, dafs sie selbst nicht Geld sein könne, obwohlsie thatsächlich die gleichen Funktionen wie das Geld oder wenigstenseinen Teil dieser Funktionen erfülle. Nach A. Wagneb ist die Bank-note prinzipiell den Checks, fälligen Coupons, Sichtwechseln mit Blanko-indossament usw., welche ebenfalls mitunter gewisse Funktionen desGeldes verrichten, gleichzustellen; die Aufstellung eines Unterschiedszwischen den letztgenanntenKreditumlaufsmitteln" und der Banknotesei wissenschaftlich unhaltbar, da sowohl die Banknoten als auch dieChecks, Wechsel usw. das Geld nur in seiner Funktion als Tausch-und Umlaufsmittel vertreten könnten, während sie sich in ihrerFunktion als Preismafs ausdrücklich auf das Geld zurückbezögen.Andere wollen auch in Ansehung der Banknote die Entscheidung überdie Geldqualität von dem Vorhandensein der gesetzlichen Zahlungskraft,mit oder ohne Verbindung mit einer Aufhebung der Einlösbarkeit,abhängig machen. Wieder andere sehen die Banknote auf Grund derthatsächlich von ihr im Verkehr geleisteten Dienste und auf Grunddes Umstandes, dafs von der Verkehrswelt Metallgeld, Papiergeld undBanknoten gleichmäfsig als Barschaft behandelt werden, als Geld an,ganz ohne Rücksicht auf Einlösbarkeit oder Annahmezwang.

Nach unserer Definition kann die Entscheidung über die Zuge-hörigkeit der verschiedenen hier in Rede stehenden Kreditinstrumenteund Papierzeichen zum Geld kaum zweifelhaft sein.

Zunächst steht an und für sich nichts im Wege, dafs eine Forderungoder Anweisung irgend welcher Art zum Geld gerechnet wird, dennauch Forderungen und Anweisungen können als Instrument des Ver-kehrs zwischen den wirtschaftenden Individuen, insbesondere als Tausch-mittel dienen und mithin Träger der Grundfunktion des Geldes sein.Dafs sie keinenEigenwert" besitzen, schliefst diese Möglichkeit nicht