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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
217
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1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 8. 217

aus; denn einmal ist nach den Erscheinungen der modernen Papier-währung- die Auffassung-, dafs ein eigener stofflicher Wert zu den be-griffswesentlichen Erfordernissen des Geldes gehöre, nicht zu halten;ferner ist gegenüber dem Gedanken, dafs die sich auf das eigentlicheGeld zurückbeziehenden Papierscheine und Banknoten nicht Wertmessersein können, darauf hinzuweisen, dafs abgesehen von der noch zuerörternden Frage der Begriffswesentlichkeit der Wertmafsfunktionin der ganz allgemein als normal angesehenen Geldverfassung, bei derdas Wertverhältnis zwischen den einzelnen aus verschiedenen Stoffenhergestellten Geldsorten und die gegenseitige Vertretbarkeit dieserverschiedenen Sorten feststeht, ; dafs in einer solchen Geldverfassungniemals die einzelne Sorte Wertmesser sein kann, sondern nur diedurch die Währungsverfassung gegebene Einheit, auf die alle Sorten,ob Gold, Silber, Nickel, Kupfer oder Papier, in gleicher Weise lauten.Dem Thaler z. B. wird Niemand die Eigenschaft als Geld absprechen,trotzdem sein stofflicher Wert ohne Bedeutung für seinen Geldwertist, trotzdem er sich in seinem Geldwerte ebenso wie die Banknoteauf die Reichsgoldmünzen zurückbezieht, trotzdem er also kein selb-ständiges Preismafs sein kann.

Auch der Einwand, dafs Forderungen auf Geld doch nicht selbstGeld sein könnten, ist nicht durchschlagend. Wir können innerhalbdes Kreises der Geld darstellenden Güter sehr wohl verschiedeneArten unterscheiden, von denen die eine Art gebildet wird durch An-weisungen auf Geld der andern Art. Einlösbares Papiergeld, Bank-noten und andere Forderungsurkunden brauchen dann nicht Forde-rungen auf Geld schlechthin zu sein, sondern nur Forderungen aufeine bestimmte Art von Geld, wodurch eigene Geldeigenschaft nichtausgeschlossen wird.

Nachdem so die Möglichkeit, dafs Forderungen und Anweisungenirgend welcher Art Gehl sein können, festgestellt ist, kommen wirzu der Thatfrage, in wie weit die oder jene bestimmten Papierzeichenin unsrer Wirtschaftsverfassung Geld sind.

Wenn wir an die hier in Betracht kommenden Erscheinungen dasKriterium anlegen, dafs als Geld diejenigen Verkehrsobjekte anzusehensind, welche die ordentliche Bestimmung haben, als Instrument derinterpersonalen Übertragungen zu dienen, und wenn wir uns dann dieBestimmung ansehen, aus welcher die einzelnen auf Geldbeträge lauten-den Papierzeichen hervorgehen, dann müssen wir zu dem Schlufskommen, dafs Staatspapiergeld und Banknoten dem Gelde zuzuzählensind, nicht aber Checks, Wechsel, gewöhnliche Bankanweisungen,Coupons, Dividendenscheine, Postwertzeichen, Konsumvereinsmarkenund ähnliche Dinge. Darüber, dafs die ordentliche Bestimmung- vonCoupons, Dividendenscheinen, Briefmarken usw. gänzlich aufserhalb