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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
218
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218 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.

der Grundfunktion des Geldes liegt, braucht kein Wort verloren zuwerden; ihre gelegentliche Verwendung zu Zahlungsleistungen stattzur Erhebung von Zinsen und Dividenden oder zur Frankierung vonBriefen macht sie bei der Deutlichkeit dieser ihrer ordentlichen Be-stimmung weder in der allgemeinen Verkehrsanschauung noch in ihrerrechtlichen Stellung zu Geld. Schwieriger liegt die Frage, wie zuge-geben werden mufs, hinsichtlich der übrigen auf Geldbeträge lautendenPapiere. Wechsel und Checks einerseits, Staatspapiergeld und Bank-noten anderseits verrichten in grofsem Umfange ähnliche Funktionen;speciell zwischen Wechsel und Banknote besteht bei der ganzen Strukturdes modernen Zettelbankwesens ein direkter organischer Zusammenhang.

Eine genauere Betrachtang ergiebt jedoch folgenden Unterschied:

Staatspapiergeld und Banknoten haben ihre unzweifelhafte undausschliefsliche Bestimmung darin, gleich dem Metallgelde und nebendem Metallgelde, eventuell auch an Stelle des Metallgeldes alsUmlaufs-mittel" zu dienen, einerlei ob ihnen ausdrücklich die Eigenschaft alsgesetzliches Zahlmittel zuerkannt ist oder nicht und ob sie in Metall-geld einlösbar sind oder nicht. Das Motiv ihrer Ausgabe brauchtdeshalb noch nicht auf dem Gebiete des Geldwesens zu liegen, es kannsehr wohl darin bestehen, dafs der Staat oder die Bank durch dieAusgabe der Zettel gewissermafsen im Wege der Aufnahme einer un-verzinslichen Anleihe Mittel beschaffen will; aber auch dieser Zweckwird nur erfüllt, soweit die Zettel im Verkehr bleiben, in welchem siegar keine andere Funktion als diejenige des Mittels der interpersonalenÜbertragungen erfüllen können. Auch bei der Ausgabe von verzins-lichen Staatsanleihen ist für die Finanzverwaltung das Motiv die Be-schaffung von Mitteln; letztere ist auf dem Wege der Ausgabe vonObligationen irgend welcher Art nur möglich, soweit diese Obligationenihrerseits für das Publikum einen nützlichen Zweck erfüllen; die Be-deutung von Staatsanleihen für das Publikum liegt in der sicherenund verzinslichen Anlage von verfügbaren Kapitalien; bei Staatspapier-geld und Banknoten dagegen liegt die Bedeutung für das Publikumlediglich in deren Funktion als Verkehrsinstrument.

Dagegen liegt beim Wechsel die ordentliche Bestimmung offenbarin der besonderen Sicherung einer aus irgend einem Grunde erwachsenen,in verhältnismäfsig naher Zeit fälligen Forderung. Er kann diesenseinen ordentlichen Zweck durchaus erfüllen, wenn er keinen einzigenUmsatz und keine einzige Zahlung vermittelt, sondern vom Tage derAusstellung bis zum Tage des Verfalls ruhig in einer und derselbenHand bleibt. Auch wenn er in Umlauf gesetzt wird, ist seiue Um-laufszeit von vornherein durch die Angabe des Fälligkeitstermins striktauf einen eng begrenzten Zeitraum beschränkt, während bei Banknoteund Staatspapiergeld irgend welche Beschränkung der Umlaufsdauer