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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
221
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2. Kapitel. Die Verkehrsobjekte und Verkehrsvorgänge. § 1. 221

Art bewirkte Beförderung von Gütern und Personen. Diese Leistungen,welche mit den unter 2. aufgeführten Nutzungen verwandt zu sein odergar zusammenzufallen scheinen, müssen dennoch von den Nutzungensehr wohl unterschieden werden. Es ist etwas anderes, ob ich einenWagen oder ein Schiff miete, um darauf meine Güter zu befördern,oder ob ich die Beförderung durch den Besitzer des Wagens oderSchiffes bewirken lasse. Bei den persönlichen Leistungen jeder Arthandelt es sich um die Übertragung eines zeitlich und sachlich be-schränkten Verfügungsrechtes über Menschen als Träger bestimmterKräfte und Fähigkeiten; ein solches Verfügungsrecht kann unbeschränktin unsrer Gesellschafts- und Rechtsordnung, welche die Sklaverei, dasEigentum am Menschen, nicht kennt, nicht übertragen werden. Wirhaben es hier mit der Übertragung von Nutzungen an Personen zuthun. Diese persönlichen Nutzungen sind danach zu unterscheiden,ob sie die Gesamtheit von mehr oder weniger bestimmt abgegrenztenLeistungen einer Person innerhalb einer bestimmten Zeit umfassen,wobei derjenige, dem die Nutzung der Kräfte und Fähigkeiten einerPerson übertragen ist, innerhalb eines gewissen Spielraums über dieArt und Richtung der Bethätigung dieser Kräfte verfügen kann (sobeim Gesinde, Tagelöhner, Arbeiter, Beamten), oder ob es sich umeine nach Art und Umfang genau bestimmte Einzelleistung handelt(so beim Botengang eines Dienstmanns, der Leistung eines Arztesoder eines Musikers).

4. Der letzte grofse Kreis von Verkehrsobjekten wird dargestelltdurch Forderungen, die meist auf Sachgüter lauten, die aber auch aufNutzungen und Leistungen aller Art lauten können, und deren Er-füllung zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunktedurch die Übertragung der verabredeten Sächgüter u. s. w. zu er-folgen hat. Solche in der Zukunft zu erfüllende Forderungen können,namentlich wenn sie in Dokumenten und Urkunden verkörpert sind,in der Gegenwart ebenso übertragen werden, wie die Sachgüter u. s. w.,auf die sie lauten, und sie spielen thatsächlich in der Welt des Ver-kehrs nicht die letzte Rolle.

In diesen vier Gruppen haben wir im wesentlichen die Objektedes Verkehrs zusammengefafst. Es erübrigt uns nun, die sich aufdiese Objekte erstreckenden Bewegungsvorgänge zu betrachten.

§ 2. Einseitige und doppelseitige Übertragungen.

Wenn wir das Wesen des Verkehrs in der interpersonalen Über-tragung sehen, so ist damit sofort eine fundamentale Unterscheidungder Verkehrs Vorgänge gegeben, eine Unterscheidung, auf die bereitsim historischen Teil hingewiesen ist: Die interpersonale Übertragungkann eine einseitige und eine doppelseitige sein.