224 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
In den hier in Betracht kommenden Fällen vollzieht sich, wennwir den Vorgang genauer betrachten, in der Gegenwart eine Über-tragung eines Sachgutes gegen die Einräumung einer Forderung; inder Zukunft vollzieht sich ein zweiter Vorgang, der in der Erfüllungder Forderung besteht. Die Formen, in welchen im Wege einer ent-geltlichen Übertragung Forderungen entstehen, die zu einem in derZukunft liegenden Zeitpunkte erfüllt werden sollen, sind aufserordent-licli zahlreich. Die angeführten Fälle stellen nur die einfachsten Bei-spiele dar. Die bei einem für längere Zeit gewährten Darlehen fürbestimmte Termine verabredeten Zinsen sind eben so gut Gegenstandeiner Forderung, wie die Bückzahlung des Kapitals selbst. Ebensoliegt es bei Facht-, Miet-, Leih- und Dienstverträgen, die für längereZeit abgeschlossen sind, und bei denen der in Geld bestehende Gegen-wert nicht in der Gegenwart erstattet wird, sondern als Facht-, Miet-oder Leihzins, als Lohn oder Gehalt in der Zukunft zu regelmäfsigwiederkehrenden Terminen zu übermitteln ist. Ähnlich verhält es sichbeim Kauf einer Kente; hier wird — sei es durch einmalige Hingabeeiner Geldsumme, sei es durch eine Anzahl jährlicher Zahlungen —eine in der Zukunft zu erfüllende Forderung auf bestimmte Beträgepro Jahr erworben. Auch die im Wege der Versicherung erworbenenAnsprüche gehören hierher; die Zahlung jährlicher Prämien giebt beiFeuerversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen eineForderung, die jedoch nur beim Eintritt bestimmter vorgesehener Even-tualitäten, bei einem Brandschaden, einem Unfall oder einem Todes-fall, zu erfüllen ist. Ferner können Forderungen nicht nur gegenSachgüter, gegen Nutzungen und Dienstleistungen erworben werden,sondern auch gegen Forderungen selbst. In letzterer Beziehungkommen nicht nur Fälle in Betracht, in denen verschiedenartigeForderungen auf Geld gegeneinander umgesetzt werden, z. B. Bank-noten gegen Wechsel oder Staatsschuldverschreibungen, sondernauch Fälle, in denen Forderungen auf Geld gegen Forderungen aufandere Verkehrsobjekte gegeben und genommen werden. Hierher ge-hören vor allem die Lieferungsverträge, das gesamte Termingeschäftin Waren und Wertpapieren. Im Getreidetermingeschäft verpflichtetsich z. B. A, zu einem zukünftigen Zeitpunkt eine bestimmte QuantitätGetreide an B zu liefern, während B sich verpflichtet, für das Getreidebei der Lieferung einen bestimmten Preis zu zahlen; es wird also einedoppelseitige Übertragung von Sachgütern, deren Bedingungen in derGegenwart festgesetzt werden, auf die Zukunft verschoben, und darausergeben sich zwei sich gegenseitig bedingende Verpflichtungen bezw.Forderungen.
Wenn sich so aus einer besonderen Art der doppelseitigen Über-tragung Forderungen ergeben, die in einem zukünftigen Zeitpunkte zu
jr