Luäel:
226 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
§ 3. Tausch und Zahlung.
Bei der Darstellung der Verkehrsvorgänge im vorigen Paragraphenkam es lediglich darauf an,» die sich im interpersonalen Verkehr voll-ziehenden Übertragungen nach den wesentlichsten unterscheidendenMerkmalen in einige grofse Gruppen einzuteilen. Es ist dabei, da esauf die Begriffe und nicht auf die Bezeichnungen ankommt und dadie Begriffe erst festgestellt werden müssen, ehe über die Terminologieentschieden werden kann, nach Möglichkeit von der Anwendung solcherBezeichnungen abgesehen worden, über deren Bedeutung ein allgemeinesEinverständnis nicht besteht.
Die durch das Geld vermittelten Verkehrsvorgänge werden in derRegel unterschieden in „Tausch", der durch die Dazwischenkunft desGeldes zum Kauf und Verkauf wird, und „Zahlung"; gerade über denInhalt dieser Bezeichnungen ist eine vollständige Übereinstimmung nichtvorhanden. Es wurde deshalb bei den vorstehenden Ausführungenmanchmal, wo es nahe gelegen hätte, von „Tausch" zu sprechen,das umständlichere Wort „doppelseitige Übertragung", und wo es nahegelegen hätte, das Wort „Zahlung" anzuwenden, die Bezeichnung „ein-seitige Übertragung" gebraucht. Da nun unter den einzelnen Funktionendes Geldes stets diejenigen als allgemeines Tauschmittel und als allge-meines Zahlungsmittel aufgezählt werden, erscheint es angebracht,vor der Erörterung der Einzelfunktionen des Geldes die Begriffe Tauschund Zahlung klarzustellen.
Im gewöhnlichen Sprachgebrauche bezeichnet man jede Übertragungeiner Geldsumme als Zahlung; das Wort Zahlung bedeutet ursprünglichnichts anderes als das Vorzählen von Geldstücken (numeratio). Indiesem allgemeinen Sinne findet eine Zahlung auch dann regelmäfsigstatt, wenn ein Tausch durch das Geld vermittelt wird. Wer seineWaren gegen Geld hingiebt, um mit dem erhaltenen Gelde eine andereWare, auf die sich sein Bedarf richtet, zu erwerben, empfängt undleistet eine Zahlung; er empfängt eine Zahlung als Verkäufer der ihmursprünglich gehörenden Ware, und er leistet eine Zahlung als Käuferder von ihm benötigten Ware. In diesem allgemeinen Sinne stellt sichalso die Zahlung als ein Teil des durch Geld vermittelten Tausches dar.
Dafs aber auch die Zahlung im allgemeinen Sinne mehr ist alsdie eine Seite des durch Geld vermittelten Tausches, ergiebt sichdaraus, dafs eine grofse Reihe von Zahlungen stattfindet, ohne dafsdabei ein Tausch in Frage kommt. Überall, wo eine einseitige Über-tragung in Geld bewirkt wird, greift zwar eine Zahlung, aber keinTausch Platz.
Nun hat man innerhalb des weiteren Begriffs der Zahlung, deralle in Geld erfolgenden Übertragungen umfafst, einen engeren Begriff